12. Dezember 2024: Neun Jahre Freiheitsstrafe für Totschlag rechtskräftig
Die tödliche Messerattacke vom August 2022 in Solingen hatte stadtweit Bestürzung ausgelöst. Sie erfolgte willkürlich aus nichtigem Grund unter Nachbarn, die sich nur als Passanten kannten. Das hatte das Landgericht Wuppertal festgestellt.
Nach einer tödlichen Messerattacke auf offener Straße in Solingen sind neun Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für einen 34 Jahre alten Mann rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Wuppertal über Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Bewährung gibt es bei dieser Strafhöhe nicht. Die Tat vom August 2022 hatte stadtweit Bestürzung ausgelöst. Zeugen aus dem Viertel um den Tatort an der Hasselstraße berichteten von einer Drohkulisse und einer Atmosphäre der Angst. Sie fragten während der Ermittlungen die Behörden, wie sie anonym aussagen konnten.
Laut nun rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts ereignete sich die Tat völlig willkürlich aus nichtigem Grund. Es seien zwei Gruppen aufeinander getroffen, die im Viertel als Nachbarn lebten, ohne sich zu kennen und mehr als Passanten zu sein. Der später Getötete habe mit seinem Vater gestritten. Darin habe sich der Vater des nun Verurteilten eingemischt. Dessen Sohn habe das Geschehen vom Küchenfenster aus beobachtet, sich zwei Messer gegriffen, und sei dazu gestürmt. Er stach zunächst dem Vater des später Getöteten in die Schulter und setzte dann bei diesem zwei Stiche: In die Schläfe und in die Herzgegend. Das Opfer verstarb trotz Rettungsversuchen am Tatort. Zur Verschleierung ließ sich zunächst ein Bruder des jetzt verurteilten Mannes als Beschuldigter festnehmen.
Die Familien beider Seiten haben syrischen Hintergrund. Zwischen ihnen vermittelten ehrenamtlich sogenannte Friedensrichter. Die einzige Forderung des verletzten Vaters des Getöteten war Aussagen zufolge: Die Tat sollte rechtsstaatlich von deutschen Behörden aufgeklärt werden. Der Täter müsse sich der Polizei stellen. Das geschah. Es folgte das Strafverfahren.
In die Vermittlungsgespräche in Solingen mischte sich vorübergehend eine Gruppe von außerhalb mit Bezug zu Syrien ein. Sie trat im Stadtgebiet mit mehr als 200 Personen auf und forderte 1,5 Millionen Euro als Blutgeld von der Familie des Täters. Das hatte keinen Erfolg. Die Polizei führte vorübergehend Kontrollen durch. Ziel war, eine Eskalation zu verhindern.
Der verurteilte Mann ist Familienvater und arbeitete vor der Tat als Handwerker. Zur Tat hat er ungenaue Angaben gemacht und gesagt, er könne sich an Einzelheiten zum Teil nicht erinnern. Sein Hintergrund soll Konsum von Kokain, Marihuana und Crack sein. Er wurde unter anderem durch DNA-Spuren belastet. Von seiner Strafe hat der Verurteilte mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft abgesessen.
Beschluss des Bundesgerichtshof, 3. Strafsenat, vom 26. November 2024.
Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal vom 10. Oktober 2023.
Ich berichte anhand der Mitteilung des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 2024 und nach Besuch der Wuppertaler Verhandlung.
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