Dirk Lotze - Journalist
Drogenhandel: Vorbestrafter Angeklagter kämpft um Bewährung

Gerichtsinsel

2. Januar 2025: Drogenhandel: Vorbestrafter Angeklagter kämpft um Bewährung

Ein Angeklagter aus Velbert stand unter Bewährung. Mit Amphetamin und Cannabis hantierte er trotzdem. Vor dem Landgericht Wuppertal kämpft der Mann um noch eine Chance.

Den Vorwurf hat er gestanden: Er habe Geschäfte mit illegalem Amphetamin und mit mehr als einem Kilogramm Cannabis abgewickelt. Während der Abläufe in einem eigens angemieteten "Arbeitsraum" außerhalb seiner Wohnung habe er wegen Drogentaten unter Bewährung gestanden. Der 38 Jahre alte Angeklagte vom Rosenhügel bestätigte vor dem Landgericht Wuppertal: Für ihn gehe es nur noch um mögliche Bewährung. Die hatte das Amtsgericht Velbert nicht gegeben. Der Mann befindet sich in ungewöhnlicher Situation: Für die Verhandlung reiste er aus dem offenen Strafvollzug an. Er sitzt 13 Monate Haft für eine frühere Drogentat ab. Über seinen Antrag auf Bewährung müssen die Richter eine Einzelfallentscheidung treffen. Sie verdeutlichten dem Mann: Für ihn wird es extrem knapp.

Offen sind in dem Prozess zwei Jahre und ein Monat Freiheitsstrafe. Nur bis zu zwei Jahren dürfen die Gerichte zur Bewährung aussetzen. Das Urteil müsste also gemildert werden. Rechtskräftig festgestellt sind in dem Fall des Velberters Ergebnisse von Durchsuchungen vom November 2022 an zwei Adressen: Neben den Drogen fanden die Beamten stapelweise Druckverschluss-Tütchen. Die sind im Weiterverkauf an Konsumentinnen und Konsumenten üblich. Dazu kam ein vierstelliger Geldbetrag. Unwiderlegt stammte der aus Geschenken. Neben den Scheinen soll ein Zettel mit der Aufschrift "Hochzeit" gelegen haben.

Der Mann hat als Verkäufer gearbeitet, laut eigenen Angaben hat er eine ungelernte Stelle in Aussicht. Hintergrund seiner Drogengeschichte soll eine Erkrankung mit Panikanfällen sein. Er ist Vater eines Kindes, das bei der Mutter lebt.

Der vorsitzende Richter bezog sich auf die riesige Menge an sichergestellten, neuen Drogen, als er nachfragte: "Warum macht man so was?" Unter Bewährung stehend sei das Ergebnis absehbar gewesen: "Dann steht man irgendwann vor 23 Stunden Zelle pro Tag."

Der 38-Jährige führte "Dummheit" an: Er sei der Einzige in seinem früheren Freundeskreis gewesen, der eine Drogenquelle kannte.

Der Anwalt des Mannes stellte dem Gericht klar: "Mein Mandant ist Bewährungsversager. Dass das hier nicht einfach ist, ist mir bewusst." Es gebe aber Umstände, die für ihn sprächen: Er habe sich im Gefängnis gut eingefügt und nach kurzer Zeit in den offenen Vollzug wechseln dürfen. Ein Arbeitgeber wolle ihm eine Stelle geben.

Das Zwischenfazit der Richter fiel offen aus: "Wir sagen nicht, dass das keine Aussicht hat. Wir sagen aber auch nicht, dass es auf jeden Fall Bewährung geben wird." Das Gericht will am 20. Januar 2025 weiter verhandeln.

Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 2. Januar 2025.
Ich berichte anhand Besuchs des Termins.


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Zuletzt geändert am 02. Januar 2025