10. Januar 2025: Mordversuch: Angeklagter nahm ein Taxi zum Tatort
Zeugen haben einen Angeklagten (37) am Tatort in Velbert gesehen - und können auch seinen Weg von dort weg beschreiben. Der 37-Jährige schweigt zu dem Vorwurf. Der zehn Jahre jüngere Verletzte erlitt einen lebensgefährlichen Stich mit einem Jagdmesser in die Herzgegend.
Es war eine Messerattacke am frühen Morgen auf offener Straße in Velbert-Rosenhügel. Ein 37-Jahre alter Angeklagter soll einen zehn Jahre jüngeren Mann aus Eifersucht niedergestochen haben. Im Prozess um Mordversuch erklärte ein Taxifahrer vor dem Landgericht Wuppertal: Er habe Angeklagten zwei Stunden vor der Tatzeit von der Stadtmitte zum Tatort gefahren. Der selbe Mann habe sich später von ihm wieder abholen und zurück fahren lassen: "Er war der erste Kunde an dem Tag." Bei der zweiten Fahrt sei der Mann sichtlich aufgeregt gewesen.
Das Geschehen vom 27. Juni 2024 müssen die Richterinnen und Richter unabhängig aufklären. Der Angeklagte lebte bis zu seiner Festnahme in der Velberter City. Zu dem Vorwurf schweigt er.
Laut Anklage lauerte der Mann zwischen geparkten Autos einem vermeintlichen Nebenbuhler auf. Er habe gewusst, dass der Andere um die Zeit arbeiten ging. Mit einem 16 Zentimeter langen Jagdmesser habe er überraschend angegriffen und zugestochen. Sein Stich habe eine Rippe seines Opfers verletzt und einen Lungenflügel kollabieren lassen: Es bestand akute Lebensgefahr. Zeugen berichteten von einer schwer blutenden Wunde, die sie auf einem Gehweg so gut es ging versorgt hätten. Dann sei der Rettungsdienst kommen. Laut Gericht kam der Verletzte ins Krankenhaus. Er habe notoperiert werden müssen.
Den Aussagen zufolge ereignete sich die Tat vor entsetzten Nachbarn. Einer Frau war beim Rauchen vor ihrer Tür der Fremde aufgefallen, der aus unbekannter Richtung kam. Der sei trotz Sommerwetters in einer dicken Winterjacke herumgelaufen: "Ich bin eine Frostbeule und selbst ich stand im T-Shirt da", verdeutlichte die Zeugin im Gericht. Ihre Vermutung damals: Der Fremde hätte womöglich Autos aufbrechen wollen.
Ein weiterer Nachbar war gerade von seiner Hunderunde zurück gekehrt. Er habe Lärm vor dem Haus gehört und sei auf den Balkon gucken gegangen. Er habe zwischen zwei Autos eine dunkel gekleidete Gestalt aufstehen sehen. Die Person sei dem späteren Geschädigten - seinem Nachbarn - nachgegangen. Es habe ein gewaltsames Zusammentreffen gegeben.
Der Mann fügte hinzu, er sei in größter Sorge sofort vor das Haus gelaufen. Weitere Zeugen hätten sich bereits um den Verletzten gekümmert, als er dazu kam. Dessen weißes T-Shirt sei über und über vollgeblutet gewesen. Sofort habe er die Polizei angerufen. Sein Nachbar sei ein ruhiger und freundlicher Mensch, der sich keineswegs ständig an Streit beteilige.
Noch vor der ersten Zeugenaussage hatte ein Anwalt des Mannes versucht, das Gericht zu einem Gespräch über den möglichen Prozessverlauf zu bringen. Der Vorsitzende hatte zurückgefragt: wozu das führen solle? Dass der Angeklagte nicht gestochen hätte, könne kaum das Ergebnis sein.
Schweigen wirke sich nicht negativ aus, aber die Situation sei klar, erläuterte der Richter: Bei Mordversuch drohe lebenslange Freiheitsstrafe. Es gebe aber viele mögliche Gründe, die Strafe zu mildern: Etwa dem Opfer Klarheit über die Gründe zu geben - oder Geld anzubieten, für die Folgen einer Tat. Laut vorläufigem, psychiatrischen Gutachten solle der Angeklagte schuldfähig sein.
Das Fazit des Vorsitzenden, gerichtet an den 37-Jährigen und seine Anwälte: „Sie können nur Punkte machen, aus unserer Sicht.“ Und: „In so einer Sache werden wir ganz sicher keinen Deal aushandeln.“
Das Gericht will am 15. Januar 2025 weiter verhandeln.
Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 10. Januar 2025.
Ich berichte nach Besuch des Verhandlungstermins.
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