Dirk Lotze - Journalist
Drogenhändler erhält ausnahmsweise Bewährung

Gerichtsinsel

20. Januar 2025: Drogenhändler erhält ausnahmsweise Bewährung

Ein 38 Jahre alter Angeklagter verbüßt nach einer früheren Verurteilung bereits Freiheitsstrafe bis Ende des Jahres. In seinem Fall ist es damit genug, urteilt das Landgericht Wuppertal. Er erhält eine besondere Strafmilderung.

Die Erleichterung war ihm anzusehen: Ein 38 Jahre alter Angeklagter aus Velbert bekommt in einem Prozess um Handel mit Amphetamin und Marihuana doch noch Bewährung. Er hatte eine Einzelfallentscheidung des Landgerichts Wuppertal beantragt - und gekämpft. Über zwei Sitzungstage kam er aus dem offenen Strafvollzug ins Gericht. Den Richtern legte er einen Stapel Unterlagen vor. Das Fazit des vorsitzenden Richters: "Wenn Sie uns was vorgespielt haben, sollten Sie das hier jedenfalls mitnehmen: Eine solche Strafmilderung werden Sie kein zweites Mal bekommen."

Der Prozess drehte sich um Drogenhandel Ende 2022 aus einem eigens dazu angemieteten Raum heraus. Der 38-Jährige hat gestanden. Seine Geschäfte hatte er von Familie und Privatleben getrennt gehalten. Tagsüber war er Verkäufer, jeweils stundenweise war er Drogenquelle für Bekannte. Seine Zusammenfassung: "Es war dumm, naiv, bescheuert."

Der Mann ist einschlägig vorbestraft und stand unter Bewährung. Bei einer Durchsuchung in dem so genannten Arbeitsraum fanden Ermittler aufputschendes Amphetamin und mehr als ein Kilogramm Marihuana. Dazu kam ein vierstelliger Geldbetrag. Außerdem fanden sich beim Angeklagten verbotene Schlagringe.

Im Amtsgericht Velbert bekam der Mann in einer ersten Verhandlung zwei Jahre und einen Monat Freiheitsstrafe. Bewährung ist nur bis höchstens zwei Jahren möglich.

Die ältere Strafe verbüßt der Mann seit Herbst 2024. Über die neuere Verurteilung verhandelte er vor dem Landgericht. Den Richtern belegte er mit Unterlagen aus der Haftanstalt seinen Alltag. Tagsüber darf er außerhalb arbeiten, abends geht er ins Gefängnis. Jeder einzelne Schritt braucht Anträge und Genehmigungen.

Der Anwalt des Mannes erklärte, Bewährung sei die richtige Reaktion auf die jüngere Tat. Im Gefängnis führe sich sein Mandant vorbildlich. Das Konter der Staatsanwältin: "Das erwartet man auch."

Der vorsitzende Richter erläuterte, warum es Bewährung gibt: "Sie verbüßen jetzt zum ersten Mal Haft."

Der 38-Jährige sei davon verändert, stellte der Richter fest und erläuterte: Laut Gesetz sei die erste Haft ein Grund, keine weiteren Straftaten zu begehen. Das Amtsgericht habe das nicht berücksichtigt; es gelte aber auch nur ein mal. Zum Angeklagten gewandt fügte er hinzu: "Wenn Sie jetzt aber weiter machen, wird man sagen: Nicht mal die Haft hat Sie beeindruckt."

Mit dem Urteil mildert das Landgericht die Strafe um einen Monat auf zwei Jahre, damit Bewährung wieder möglich ist. Der Angeklagte hat das Urteil angenommen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 20. Januar 2025.
Ich berichte nach Besuch der Verhandlung.


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Zuletzt geändert am 20. Januar 2025