20. Januar 2025: Angeklagter gesteht Missbrauch einer Zwölfjährigen
Der 39 Jahre alte Mann hatte das Mädchen laut Anklage vorübergehend bei sich aufgenommen und einen Übergriff begangen. Aufgrund seiner Angaben befragt das Gericht nun seine Ärzte. Es geht um die Frage der Schuldfähigkeit.
Ein Angeklagter soll ein zwölfjähriges Mädchen bei sich in Solingen aufgenommen gehabt haben, als sie keine Bleibe hatte. Er habe ihr Marihuana verabreicht - und einen sexuellen Übergriff begangen. Der 39 Jahre alte Mann hat die Vorwürfe vor dem Landgericht Wuppertal gestanden. Die heute volljährige Geschädigte brauchte über die Tat nicht mehr auszusagen - nur über die Folgen für sie.
Der Mann leidet laut eigener Angaben unter einer psychischen Beeinträchtigung. Dazu will das Gericht einen seiner Ärzte befragen. Es geht um die Frage der Schuldfähigkeit und um mögliche Freiheitsstrafe. Für die Verhandlung ist der Angeklagte auf freiem Fuß. Die Ermittlungen stammen aus 2022, die Anklage aus dem folgenden Jahr.
Zum Schutz der Geschädigten verhandelt das Gericht größtenteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das hat die Anwältin der inzwischen volljährigen Frau beantragt.
Über den Vorwurf hatte das Gericht vorab anhand der Anklageschrift zusammengefasst informiert: Der Mann solle dem damaligen Mädchen einen Joint abgegeben haben. Als sie schläfrig geworden war, sei es auf einem Sofa zum Übergriff gekommen. Alle Einzelheiten zum Ablauf blieben ungenannt, zum Schutz der Beteiligten.
Im Gericht äußerte sich der Mann über die Geschehnisse hinter verschlossenen Türen. Seine Angaben wertete das Gericht anschließend eindeutig: als "voll geständige Einlassung". Die Geschädigte betrat den Saal für Ihre Aussage vermummt in Winterkleidung und begleitet von einer Betreuerin.
Für den weiteren Verlauf hat das Gericht das Zeugenprogramm nach der Aussage des Mannes reduziert. Ursprünglich war ein Aussage-gegen-Aussage-Prozess vorbereitet worden. Eine psychologische Gutachterin hatte die Geschädigte untersucht: Thema war die Glaubhaftigkeit ihrer Aussage aus wissenschaftlicher Sicht.
Kommenden Freitag will das Gericht Ärzte des Mannes befragen. Seinen Angaben zufolge befindet er sich seit Jahren in Behandlung. Für den Prozess soll er nun die ärztliche Schweigepflicht aufheben.
Ebenfalls für den 24. Januar 2025 wird nach derzeitigem Stand das Urteil erwartet.
Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 10. Strafkammer, vom 20. Januar 2025.
Ich berichte nach Besuch der Sitzung.
In E-Mail-Verteiler eintragen: Gerichtsinsel
Terminauswahl und Links zu neuen Prozessberichten. Sie erhalten freitags Links zu neuen Texten, sonntags eine Terminvorschau. In den Verteiler eintragen ...
(Dienstleister: Mailchimp, Datenschutzhinweis)