Dirk Lotze - Journalist
Mordversuch: Angeklagter zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Gerichtsinsel

24. Januar 2025: Mordversuch: Angeklagter zu acht Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Der 37 Jahre alte Mann hatte einen lebensgefährlichen Messerangriff in Velbert-Rosenhügel gestanden. Er habe den Verletzten in Verdacht gehabt, eine Affäre mit seiner Frau zu haben. Früher seien sie Kollegen und befreundet gewesen.

Versuchter Mord aus Eifersucht: So lautet das Urteil über eine beinahe tödliche Messerattacke im Wohngebiet von Velbert-Rosenhügel. Das Landgericht Wuppertal verhängte gegen einen 37 Jahre alten Angeklagten aus der Stadtmitte acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch angreifbar, Bewährung gibt es bei dieser Höhe nicht. Der Mann hat gestanden: Er habe den Verletzten in Verdacht gehabt, er unterhalte eine Affäre mit seiner Frau. Der vorsitzende Richter zog als Fazit über den Angeklagten und seine Tat: "Er hat traditionellen Vorstellungen von Männerehre angehangen."

Der 37-Jährige ist Familienvater. Mit dem Anderen sei er früher befreundet gewesen. So hatte es der Mann vor den Richterinnen und Richtern beschrieben. Er, der Geschädigte und die Frau seien früher Kollegen in einem Produktionsunternehmen gewesen. Seit der Festnahme am Tattag des 27. Juni 2024 sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Das Gericht folgt mit seinem Urteil dem Geständnis des Mannes: Am frühen Morgen des Tattags habe er die Adresse des vermeintlichen Nebenbuhlers aufgesucht. Dessen Zeit für den Weg zur Arbeit habe er gekannt. Als der Andere auf der Straße erschien, habe er angegriffen. Mit dem ersten Stich sei der Griff des Messer abgebrochen. Die Klinge blieb im Oberkörper des Verletzten stecken. Er habe vorübergehend weiter geschlagen und getreten. Dann sei er geflohen.

Anhand von Zeugenaussagen und Spuren rekonstruierte das Gericht: Der Angeklagte habe sich am Auto seines Opfers versteckt. Als der Andere die Fahrertür aufschloss, habe er von hinten zugestochen. Der Verletzte habe keine Gefahr erwartet. Eine Morddrohung des Angeklagten, zwei Wochen zuvor, soll niemand ernst genommen haben.

Das Messer beschrieb der vorsitzende Richter: Mit 16 Zentimetern Länge, zwei Schneiden und teils mit Sägezahnung sei es ein "Survivalmesser". Sein Kommentar: „Es sah wirklich martialisch aus.“ Mit voller Wucht habe es der Angeklagte "im Körper versenkt". Die Lunge sei getroffen worden; dem Verletzten sei sofort die Luft weg geblieben.

Die Anwältin des Geschädigten verdeutlichte in ihrem Plädoyer die Folgen der Tat. Ihr Mandant leide weiter unter den Verletzungen. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus sei er über Monate krankgeschrieben gewesen: "Er hat Schmerzen. Und er traut sich nicht mehr, raus zu gehen."

Die Strafhöhe hatte die Staatsanwaltschaft beantragt. Laut Verteidigung hingegen wäre der Angeklagte lediglich für Körperverletzung zu bestrafen. Den Tötungsversuch habe er bereits während der Ausführung bereut und freiwillig abgebrochen. Diese Auffassung lehnte das Gericht ab: "Das ist an den Haaren herbei gezogen."

Weiter laut Gericht wäre bei der Schwere der Folgen lebenslange Freiheitsstrafe in Betracht gekommen - ohne Milderung. Der Richter sagte zu dem Schwenk auf die nun geringere Strafe: "Wir haben uns von der Staatsanwaltschaft überzeugen lassen."

Positiv für den Angeklagten werteten die Richterinnen und Richter das Geständnis des Mannes und seine Aufklärungshilfe bei der Polizei: Er hatte ausgesagt und geholfen, den Messergriff zu finden, den er weggeworfen hatte.

Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft, bis das Urteil rechtskräftig wird.

UNANGEMESSENE BESCHULDIGUNG DES OPFERS

Die Ehefrau des Angeklagten hat im Prozess über die Verhältnisse zwischen den drei Beteiligten ausgesagt.

Laut Gericht habe sie dabei versucht, den Geschädigten "als den wahren Übeltäter darzustellen."

Der Vorsitzenden sagte dazu: "Das ist unangemessen in dieser Situation."

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 25. Januar 2025
Ich berichte nach Besuch der Verhandlung.


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Zuletzt geändert am 24. Januar 2025