Dirk Lotze - Journalist
Nach Brandstiftung: Erkrankte Beschuldigte zur Bewährung auf freiem Fuß

Gerichtsinsel

29. Januar 2025: Nach Brandstiftung: Erkrankte Beschuldigte zur Bewährung auf freiem Fuß

Die 50 Jahre alte Frau hatte im Dachgeschoss eines Solinger Mehrfamilienhauses genächtigt und ein gefährliches "Lagerfeuer" entfacht. Rauch, Brandschaden und ein Feuerwehreinsatz waren die Folge. Die psychisch erkrankte Beschuldigte muss ihre Behandlung fortsetzen, sonst kommt sie in eine forensische Klinik.

Der morgendliche Brand in einem Solinger Innenstadt-Mehrfamilienhaus hatte Bewohnerinnen und Bewohner in Schrecken versetzt. Das Gebäude verqualmte, die Feuerwehr rückte mit einem Löschzug an. Eine heute 50 Jahre alte Frau wurde als Beschuldigte festgenommen. In dem Fall hat das Landgericht Wuppertal sein Urteil verkündet: Die Frau war schuldunfähig durch eine psychische Erkrankung. Sie darf zur Bewährung in Freiheit bleiben, wenn sie ihre Behandlung fortsetzt und Auflagen erfüllt. Sonst kommt sie in eine geschlossene Klinik. Ziel ist der Schutz der Allgemeinheit. Der Vorsitzende Richter verdeutlichte der Frau in seiner Urteilsbegründung: "Ihre Medikamente - die stehen ganz oben auf der Liste."

Die 50-jährige Frau war für den Prozess vorläufig in einer Landesklinik untergebracht. Zur Tatzeit im Mai 2024 soll sie obdachlos gelebt haben. Mit früheren Vermietern außerhalb habe es Ärger gegeben. In dem Brandhaus leben Angehörige. Sie sollen gewusst haben, dass die Frau im nicht ausgebauten Dachgeschoss nächtigte. Es habe aber nur geringer Kontakt bestanden.

Den Ermittlungen zufolge hatte sich die Beschuldigte aus Dämm-Material eine provisorische Schlafstelle geschaffen. Auf dem Boden habe sie ein "Lagerfeuer" entzündet. Als die Feuerwehr vor dem Haus stand, sei sie dazu gekommen. Sie habe erstaunt reagiert, dass die Polizei sie festnahm. Laut Zeugen roch sie intensiv nach Brandrauch und hatte schmutzige Hände.

Den Richterinnen und Richtern erläuterte ein Gerichtspsychiater: Die 50-Jährige habe nicht vorgehabt, ihre Angehörigen oder andere Personen zu schädigen. Sie sei durch ihre Erkrankung auf ihre Grundbedürfnisse ausgerichtet gewesen. Im Fall des Feuers sei es ihr um Wärme gegangen.

Weiter dem Psychiater zufolge besteht keine Gefahr, so lange die Frau ihre Medikamente nimmt. Unterbreche sie aber die Behandlung, lasse die Wirkung nach. Dann werde es mit Sicherheit zu neuen Taten kommen. Der positive Punkt in ihrem Fall: Bereits die Landesklinik, in der sie vorläufig untergebracht ist, habe die künftige Versorgung für die Frau vorbereitet und organisiert. Der Arzt kommentierte: "Das ist vorbildlich gelaufen. So ist das gedacht."

Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten die Aussetzung der Klinikeinweisung zur Bewährung übereinstimmend beantragt. Die Frau muss in einer Betreuungseinrichtung nächtigen und auf Alkohol und Drogen verzichten.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 6. Strafkammer, vom 29. Januar 2025.
Ich berichte nach Besuch des Termins.


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Zuletzt geändert am 29. Januar 2025