4. Februar 2025: Heroinhandel: Vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe für geständigen Angeklagten (45)
Grund für die reihenweise Geschäfte mit Endabnehmern sei Geldnot während der Coronavirus-Pandemie gewesen, sagte der Angeklagte in seinem Geständnis. Durch eigene Sucht habe er Kontakte gehabt. Eine Ermittlungskommission setzte Telefonüberwachung und Observation gegen ihn ein.
Geschäfte mit gefährlichem Heroin habe er aus Geldnot begonnen. Er habe in der Coronavirus-Pandemie trotz Arbeitslosigkeit über die Runden kommen wollen. Durch eigene Sucht habe er Kontakte gehabt, gereicht habe es dennoch nicht. Nach vollem Geständnis soll ein 45 Jahre alter Angeklagter aus Remscheid für seine Drogenverbrechen vier Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe verbüßen. Das Urteil des Landgerichts Wuppertal ist noch angreifbar.
Der 45-Jährigen ist Facharbeiter und Vater minderjähriger Kinder. Er ist vorbestraft und sitzt seit der Festnahme vom September 2024 in Untersuchungshaft. Gegen ihn und sein Netzwerk mit zwei weiteren, mutmaßlichen Händlern setzte die Polizei eine Ermittlungskommission ein. Die Beamten überwachten Telefone und beschatteten die Verdächtigen; darüber sagte ein Beamter im Zeugenstand aus. Anlass sei eine anonyme Internet-Anzeige gewesen.
Anhand von Beweisen und Geständnis stehen vier Ankäufe ab April 2024 fest. Jeweils 150 Gramm habe der Mann von seiner Quelle aus Herzogenrath bekommen. Je 30 bis 40 Gramm habe er für sich verwendet. Das meiste Geld aus den Verkäufen sei weg: Es sei für Lebensführung und weiteren Drogenkonsum drauf gegangen.
Einem ärztlichen Gutachten zufolge ist der Mann schuldfähig, trotz Drogensucht seit knapp 30 Jahren. Seine Angabe im Prozess: „Mit Heroin kann ich mein Leben organisieren.“ Er soll über lange Zeit neben dem Konsum in der Industrie gearbeitet haben. Eine Firma habe ihm sogar angeboten: Nach einer Entziehungstherapie würde man ihn neu einstellen.
Den Zustand des Mannes bei seiner Festnahme beschrieb eine Polizistin den Richterinnen und Richtern: „Er war total nervös, dass er an seine Sachen nicht mehr dran kam.“ Die Räume, die sie durchsucht hatte, seien verwahrlost und auf Sucht ausgerichtet gewesen. Eine Angehörige im selben Haus habe ausgesagt, sagte die Beamtin: „Sie hatte nur Schimpfwörter über ihn.“
Der Staatsanwalt hatte gegen den 45-Jährigen sechs Jahre Freiheitsstrafe beantragt. Gründe seien die Gefährlichkeit der Droge, die Menge und die Vorstrafen. Der Verteidiger des Mannes wies das erfolgreich zurück: „Diese Höhe wäre richtig, wenn es kein Geständnis gäbe.“
Außen vor in dem Prozess bleibt ein Messer, das die Polizei sichergestellt hatte. Bei einem anfangs angenommenen Zusammenhang zur Verteidigung der Drogen wäre die Strafe wesentlich höher ausgefallen. Dieser Verdacht hat sich im Prozess aufgelöst.
Das Gericht weist den 45-Jährigen nicht in eine Entziehungsklinik ein, mangels Aussicht auf Erfolg.
Der Angeklagte kann Revision einlegen.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 2. Strafkammer, vom 4. Februar 2025.
Ich berichte nach Besuch der Verhandlung.
In E-Mail-Verteiler eintragen: Gerichtsinsel
Terminauswahl und Links zu neuen Prozessberichten. Sie erhalten freitags Links zu neuen Texten, sonntags eine Terminvorschau. In den Verteiler eintragen ...
(Dienstleister: Mailchimp, Datenschutzhinweis)