26. März 2025: Vergewaltigungsprozess: Angeklagter fehlt zur Verhandlung und kassiert Haftbefehl
Der Mann (43) aus Velbert soll seine Ehefrau zum Sex gezwungen haben. Im Landgericht Wuppertal war zur Verhandlung nur sein Anwalt anwesend. Fluchtgefahr, stellte das Gericht fest.
Ein 43 Jahre alter Angeklagter aus Velbert soll seine Ehefrau vergewaltigt haben. Zum Verhandlungstermin im Landgericht Wuppertal fehlte der Mann; nur sein Anwalt erschien. Nun wird der Mann von der Polizei gesucht: Das Gericht erließ Haftbefehl. In den kommenden Wochen werden die Richterinnen und Richter wegen anderer Verfahren Terminschwierigkeiten haben, teilte der Vorsitzende mit und kommentierte: „Dann muss er halt was sitzen.“
Das mutmaßliche Geschehen datiert aus Dezember 2023. Bisher war der Ehemann auf freiem Fuß. Laut Anklage zwang er seiner Frau Sex auf. Sie habe ihm zuvor gesagt: Sie wünsche keinen Geschlechtsverkehr mehr mit ihm. In dem Prozess müssen die Richterinnen und Richter die Abläufe unabhängig aufklären - und anschließend urteilen.
Zum Verhandlungsbeginn waren zunächst nur die Staatsanwältin, die Richter und der Anwalt des Mannes erschienen. Der versuchte sichtlich beunruhigt, seinen Mandanten anzurufen: „Wir warten einigermaßen dringend auf sie“, sprach er auf eine Mailbox. Dem Gericht sagte der Verteidiger: „Das ist ganz untypisch für ihn. Ich kenne ihn als absolut zuverlässig.“
Die Richter warteten einige Minuten. Dann informierte der Vorsitzende die Beteiligten: Er habe während der Pause auf dem Flur mit der Frau gesprochen; sie hatte dort auf ihre Aussage gewartet. Sie habe gesagt: Das Fehlen passe bei bei dem 43-Jährigen sehr wohl ins Bild.
Der Angeklagte sei unzuverlässig beim Umgang und bei Absprachen. Laut dem Richter hatte die Frau sich auf eine Verhandlung mit belastender Aussage eingestellt. Sie habe gehofft, es damit hinter sich zu haben. Das habe sich nun zerschlagen. "Sie sagt: Es kommt alles wieder hoch", fügte der Richter hinzu.
Seinen Haftbefehl erließ das Gericht, nachdem die Staatsanwältin das beantragt hatte. Der Vorsitzende fragte nach: Ob es nur um die Sicherung der Verhandlung oder um Fluchtgefahr gehe. Er fügte hinzu: „Wir tendieren zu letzterem.“ Die Staatsanwältin schloss sich dem an.
Die Polizei wird den Angeklagten suchen und in eine Justizvollzugsanstalt bringen. Er kann sich rechtlich wehren. Das Gericht gibt später einen neuen Verhandlungstermin bekannt.
Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 3. Strafkammer, vom 25. März 2025.
Ich berichte nach Besuch der Sitzung.
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