28. März 2025: Erzieher gesteht Kindesmissbrauch im Wald
Der angeklagte Mann (38) soll einen elf Jahre alten Jungen aus Solingen über ein Internet-Spiel kennengelernt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm monatelangen Missbrauch bis zur Vergewaltigung vor. Während der Tatzeit soll er obdachlos gelebt haben.
Über ein Rollenspiel auf einer Internet-Plattform soll er einen elf Jahre alten Solinger Jungen kennen gelernt und sich mit ihm angefreundet haben. Dann habe er den Schüler über Monate sexuell missbraucht. Zum Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal legte der 38 Jahre alte Angeklagte ein volles Geständnis ab. Die Vorwürfe reichen bis zur Vergewaltigung des Kindes. Der Mann nennt als Beruf: staatlich geprüfter Erziher. Während der Tatzeit soll er obdachlos und zeitweise im Solinger Stadtwald gelebt haben.
Der 38-Jährige sitzt seit der Festnahme vom Juli 2024 in Untersuchungshaft. Er hat Angehörige in anderen Bundesländern.
Den nun von ihm bestätigten Vorwürfen zufolge spielte der Mann im März 2023 gemeinsam mit dem späteren Opfer ein Online-Spiel. Über Internet-Nachrichten habe er den Kontakt ausgebaut. Als der Junge wenige Tage später zu Besuch bei Verwandten übernachtete, habe der dort ein intimes Video von sich fertigen sollen. Der Elfjährige sei dem gefolgt. Der Mann habe seinerseits gleichartige Videos geschickt.
Kurz darauf sei der Angeklagte mit einem Zug nach Solingen gereist. Er habe in einem Waldstück in einer Hängematte genächtigt. Die Stelle soll Tatort für Missbrauch geworden sein. Später habe er in einem unwegsamen Waldstück an der Stadtautobahn eine Hütte gebaut. Auch dort sei es zu sexuellen Handlungen gekommen.
Die Polizei habe die Behausung des Mannes entdeckt, ohne den Hintergrund zu erkennen. Den 38-Jährigen habe sie fortgeschickt mit den Hinweis: Campen sei dort verboten.
Weiter laut Anklage mietete der Mann zeitweise eine Ferienwohnung außerhalb, um sich mit dem Jungen zu treffen. Der habe bei den Eltern angegeben: Er übernachte bei einem Freund.
Einen Teil der Handy-Nachrichten des Mannes stellten Ermittler später in seinem Mobiltelefon sicher: Forderungen nach intimen Videos, weil "nur das seinen Tag retten" könne. Er habe beschrieben, was der Junge tun sollte, und hinzugefügt: "Wenn Du mich lieb hast."
Neben den sexuellen Übergriffen geht es um Einwirken auf ein Kind durch Pornographie und die Aufforderung zu den Video-Aufnahmen. Nachdem der Mann in Verdacht gekommen war, wurde bei Angehörigen von ihm durchsucht. Dort soll er sich zeitweise aufgehalten haben. Die Ermittler stellten Bilder und Videos mit sogenannte Kinder- und Jugendpornographie auf einem PC sicher. Teils sollen die Aufnahmen den Solinger Jungen zeigen. Insgesamt benennt die Staatsanwaltschaft 35 einzelne Anklagepunkte.
Das Gericht muss das Geständnis unabhängig prüfen. Es hat Fortsetzungstermine bis Ende Mai 2025 bestimmt. Durch die Angaben des Angeklagten braucht der weiter minderjährige Junge nicht mehr im Prozess auszusagen.
Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 28. März 2025.
Ich berichte nach Besuch der Sitzung.
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