Dirk Lotze - Journalist
Kinderpornos: Angeklagter (66) erhält Bewährung

Gerichtsinsel

1. April 2025: Kinderpornos: Angeklagter (66) erhält Bewährung

Der Mann aus Solingen profitiert von einer Gesetzesmilderung 2024, stellte das Landgericht Wuppertal fest. Die sei wegen andersartiger Fälle gekommen. Ansonsten sei das frühere Urteil des Amtsgerichts Solingen gegen den Angeklagten - über Freiheitsstrafe ohne Bewährung - richtig gewesen. Angeklagt waren Tausch von Fotos und Videos über das Internet, außerdem Besitz von mehr als 2000 Dateien mit drastischem Inhalt zu sexuellem Missbrauch.

In einem Prozess um Tausch von Kindesmissbrauchs-Darstellungen über das Internet erhält ein angeklagter Rentner (66) aus Solingen Bewährung. Gegen ihn sind zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt, die er nicht verbüßen muss. Er zahlt Geld an den Kinderschutzbund und muss weitere Auflagen einhalten, um in Freiheit bleiben zu dürfen. Urteil und Strafe sind bereits rechtskräftig. Damit profitiert der Mann von einer Gesetzesmilderung aus 2024. Seine Dateien zeigen Beschreibungen zufolge drastischen Inhalt mit Personen ab dem Kleinkindalter. Der Vorsitzende Richter stellte in seiner mündlichen Begründung fest: "An dem früheren Urteil des Amtsgerichts Solingen war nichts falsch."

Das hatte den Mann härter zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bei der Höhe war Bewährung zunächst ausgeschlossen. Der 66-Jährige hatte Rechtsmittel eingelegt - und nun Erfolg. Er ist verheiratet, Handwerker im Ruhestand und ohne Vorstrafen.

Die Gesetzesmilderung aus dem vergangenen Jahr sollte Eltern und Lehrer vor der harten Verbrechensverfolgung schützen, wenn sie gegen Missbrauchsbilder vorgehen, wenn sie Dateien oder Handys sicherstellen und zur Polizei bringen. Das Gesetz senkt die Mindeststrafe für Besitz. Das gilt ebenso für den Fall des nun angeklagten Rentners.

Das Urteil gegen ihn listet 19 Anklagepunkte ab Sommer 2020 auf: Er habe Fotos, Bildcollagen und Videos verschickt. Teils ging das Material über Handy-Messenger raus, teils auf Internet-Plattformen. Eine amerikanische Kinderschutz-Organisation wurde auf die Nachrichten aufmerksam - und zeigte den Angeklagten an. Über das Bundeskriminalamt ging der Fall bis zur Polizei nach Solingen. Die durchsuchte bei ihm im September 2021. In seinem Handy, in einem Tablet und auf einem Computer fanden die Ermittlerinnen und Ermittler mehr als 2000 Dateien: Kinder bei sexuellen Handlungen, teils gefesselt und geknebelt.

In seinem Geständnis gab der Mann an: Die Durchsuchung habe ihm die Augen geöffnet. Er habe zu der Zeit Schnaps bis fast zur Handlungsunfähigkeit getrunken und sich so an den Computer gesetzt. Die Chatnachrichten stammten aus den frühen Morgenstunden, wenn seine Benebelung nachgelassen habe. Im Oktober 2021 habe er sich entgiftet, fügte der Mann hinzu. Seither sei er trockener Alkoholiker. Den Richterinnen und Richtern sagte er: "Wenn ich könnte, würde ich mich bei den Kindern entschuldigen."

Der Mann sagte aus, er habe sich zeitweise selbst anzeigen wollen. Gemacht habe er das nicht. Sein Hintergrund sei, dass seine Frau erkrankt ist. Er habe sexuellen Kontakt gesucht: "So bin ich in die Chats gekommen." Die Empfänger der Dateien kenne er nur mit deren Benutzernamen.

Angeklagter und Staatsanwaltschaft haben das Urteil angenommen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 1. April 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.


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Zuletzt geändert am 03. April 2025