3. April 2025: Kinderpornos: Wurde Angeklagte zum Mitmachen erpresst?
Die Heiligenhauserin (38) soll in Videos ihren Stiefsohn missbraucht und zur Schau gestellt haben. Die Aufnahmen habe sie verkauft. Die Frau sagt: Ihr früherer Lebenspartner habe sie unter Druck gesetzt, damit sie das macht. Das Gericht hat Zweifel.
In einem Fall um Kindesmissbrauch in Heiligenhaus geht es jetzt um angebliche Erpressung. Im zuständigen Landgericht in Wuppertal hat die angeklagte Frau (38) angegeben: Sie habe sexuelle Handlungen an Kindern gefilmt und einem früheren Lebenspartner die Aufnahmen verkauft - weil er sie unter Druck gesetzt habe. Eine Missbrauchs-Ermittlerin der Polizei hingegen sagte den Richterinnen und Richtern über die Fälle: „Das war etwas, was ich so noch nicht hatte: Dass es so um Geld ging, wie bei ihr.“ Sie bestätigte dem Gericht: Sie habe es "gruselig" gefunden.
Die 38-Jährige verbüßt Untersuchungshaft. Die hatte das Gericht angeordnet, aufgrund der Anklage vom Herbst 2024.
Der zuletzt arbeitslosen Frau werden 99 Fälle vorgeworfen: Anfertigen von sogenannter Kinderpornographie zum Verkauf und teils schwere Missbrauchstaten für die Aufnahmen. Bei 69 der Anklagepunkten beträgt die gesetzliche Mindeststrafe jeweils zwei Jahre Haft, wenn die Frau überführt wird.
Dem Vorwurf zufolge war Hauptgeschädigter der Stiefsohn der Angeklagten. Der Tatort ab Sommer 2019: Das Badezimmer der gemeinsamen Wohnung. Die Aufnahmen sollen weitere Kinder zeigen, die teils bis heute nicht identifiziert sind. Die Mutter des Jungen, Ehefrau der Angeklagten in Scheidung, habe erst durch eine Polizeidurchsuchung in der gemeinsamen Wohnung von den Fällen erfahren.
Die Vorwürfe gegen die Angeklagte beziehen sich auf Abläufe bis 2021. Die Ermittlungen laufen seit dem selben Jahr. Angestoßen wurden sie durch einen Fund von Missbrauchsvideos bei dem früheren Lebensgefährten der Frau. 120 Videos soll der Mann besessen haben, dazu Fotos. Er wurde in einem eigenen Verfahren in einem anderen Bundesland zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Bewährung ist bei der Höhe ausgeschlossen.
„Bisschen Butter bei die Fische“, forderte die vorsitzende Richterin von der 38-Jährigen. Zum möglichen Druck durch den Mann im Hintergrund habe das Gericht Nachfragen.
Es geht um Chat-Nachrichten des früheren Paares: Zu Anfang des Tatzeitraums schreibt die Frau an den Mann, den sie „Hase“ nennt: Sie brauche 500 Euro. Ihrer Mutter sei das Konto gepfändet worden. Die Antwort: „Es kommt darauf an, was ich dafür bekomme.“
Als er einen Vorschlag macht, antwortet sie: „Du willst jetzt nicht wirklich ein Foto von einem Kind?“ Dann folgt eine Bilddatei. Später ihre Ankündigung: „Ich schicke Dir täglich was. Versprochen.“
Laut der Angeklagten soll im Hintergrund eine Drohung bestanden haben: Er würde ihr Umfeld über Einzelheiten zum Sex mit ihr informieren.
Bei einem anderen Chat schreibt die Angeklagte: Es sei kein Essen mehr im Haus, man wolle einen Lieferdienst bestellen. Der Stiefsohn habe bald Geburtstag und sie wolle ein Geschenk kaufen. Die Antwort des Gegenübers: Dann könne sie ja mal kreativ werden.
Die vorsitzende Richterin stellte in einer vorläufigen Wertung klar: „Ich finde das krass.“ Den Handy-Nachrichten zufolge mache die 38-Jährige von sich aus Angebote. Sie verspreche sogar noch tägliche Lieferung.
Die Angeklagte erwiderte: „Ich habe Angst gehabt.“ Sie sei verzweifelt gewesen. Ihr Ex-Partner habe verlangt, dass sie weiter mache: anfangs mit dem gemeinsamen Sex, dann mit den Kinder-Missbrauchsvideos.
Das Gericht will am 14. April 2025 weiter verhandeln. Bis dahin soll die Angeklagte psychiatrisch untersucht werden.
Akribische Polizeiarbeit
Die sogenannte Kinderpornographie wurde zuerst beim Empfänger gefunden, dem früheren Lebensgefährten der Angeklagten (38). Er wurde dafür in einem anderen Bundesland rechtskräftig verurteilt
Eine Ermittlerin sagte aus, sie habe Chats in seinem Handy analysiert.
Die Handynummer der Angeklagten sei nicht registriert gewesen. In den Nachrichten allerdings seien E-Mail-Adressen und Namen von Kindern aufgetaucht.
Damit sei die Identifizierung gelungen.
Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 3. April 2025.
Ich berichte nach Besuch der Sitzung.
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