7. April 2025: Gewehr war im Klavier versteckt
Ein 57 Jahre alter Angeklagter aus Remscheid war durch „Reichsbürgertum“ in Ermittlungen geraten. Der weitere Vorwurf: Internet-Botschaften für Russland im Angriffskriegs auf die Ukraine. Den letzteren Teil gesteht er. Er sei russischer Diplomat, und er habe deutsche Atomwaffen an Russland verraten.
Er habe einem Bekannten geraten, ein Gewehr in einem Klavier zu verstecken - damit die Polizei es nicht findet. Alles andere sei falsch an seinem Verfahren. Ein 57 Jahre alter Angeklagter mit früherer Adresse in Remscheid bezeichnet seine Strafverhandlung vor dem Landgericht Wuppertal als „politischen Schauprozess“. Derzeit befindet er sich in einer Justizvollzugsanstalt. Den Anlass der Ermittlungen gegen ihn ab 2020 benannte ein Polizist im Zeugenstand: „Es ging um Reichsbürgertum.“ Über den 57-Jährigen erstellt eine Psychiaterin ein Gutachten für das Gericht: zu möglicher Gemeingefährlichkeit.
In den Saal wird der Angeklagte von Wachtmeistern geführt. Seinen Anwalt ignoriert er. Dieser Mann sei „ganz bemüht, einen verständnisvollen Eindruck zu machen.“ Neben verbotenem Waffenbesitz lautet die Anklage auf Verleumdung und auf Billigen von Verbrechen - nämlich des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Der Mann habe Internet-Botschaften verschickt.
Seine Wertung dazu bekennt der 57-Jährige dem Gericht: „Das ist ein Angriff auf Russland, und nicht umgekehrt.“ Sein Status sei der eines russischen Diplomaten und gegen ihn dürfe gar nicht verhandelt werden.
Die Anklage gegen den Mann nennt auf die Minute, wann er im Internet seine Hochachtung vor Russland und Putin ausgedrückt habe. Er lässt diese Einzelheiten offen. Ebenso ob er angekündigt habe: Wenn es hart auf hart komme, sei er mit einem Sturmgewehr dabei.
Die reale Waffe - aus dem Klavier - war ein Kleinkalibergewehr. Sichergestellt wurde es bei einem anderen Beschuldigten. Das Gericht zeigt Bilder vom Fundort im Sauerland: Ein vollgeräumtes Haus mit abgedunkelten Fenstern. Laut dem Angeklagten gehörte die Waffe dem Anderen; ein Erbstück von dessen Vater. Seine Wertung: „Das Ding hat keinen Ton mehr abgegeben.“
Bekräftigen könnte das die Aussage des Polizisten, der die Waffe gefunden hatte: Der Verschluss, der die Patrone im Lauf hält, habe ausgebaut im Küchenschrank gelegen.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 57-Jährige vermindert schuldfähig war. Grund soll psychische Erkrankung sein. Wenn das Landgericht vor dem Hintergrund Gefährlichkeit feststellt, weist es ihn in eine geschlossene Klinik ein.
Der Angeklagte wiederum erklärte: Er sei Träger des Ordens „Held der Russischen Föderation“, so wie vor ihm schon der Kosmonaut Juri Gagarin „Held der Sowjetunion“ gewesen sei. Bei seiner Auszeichnung gehe es um 20 deutsche Atombomben, von denen er wisse und die er an Russland verraten habe: „Ich kann nur deshalb nicht dafür angeklagt werden, weil dann jemand zugeben müsste, dass es die Dinger gibt.“
Das Gericht will Ende April 2025 weiter verhandeln.
Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 1. Strafkammer, am 7. April 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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