14. April 2025: Gericht muss Prozess um Vergewaltigung nach Party wiederholen
Ein Angeklagter (37) soll sich nach einer Party in der Heiligenhauser Wohnung einer Freundin an einer Besucherin vergangen haben. Durch einen Fehler muss das Landgericht Wuppertal erneut über den Aussage-gegen-Aussage-Fall verhandeln. Für den Mann geht es um mögliche Strafe; für die Frau (28) um erneute, belastende Befragung.
Nach einer Party sei sie alkoholisiert in der Heiligenhauser Wohnung der Gastgeberin eingeschlafen. Aufgewacht sei sie, als sie neben sich auf dem Kissen einen neun Jahre älteren Mann von der Feier bemerkte. Der habe ohne Hose da gelegen. Mit einer Hand habe er in ihren Intimbereich gegriffen. Ihre Leggings und ihr Tanga seien heruntergezogen gewesen. Das ist die Aussage einer heute 28 Jahre alten Frau. In dem Strafprozess steht ein 37 jähriger Mann erneut vor dem Landgericht Wuppertal. Das Amtsgericht Velbert hat ihn nicht rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt. Die Berufungsverhandlung gegen ihn - mit milderem Ergebnis, siehe Kasten - muss das Landgericht wiederholen. Der Grund: Es gab einen Rechtsfehler des selben Gerichts früher im Verfahren. Die mutmaßliche Tat liegt jetzt vier Jahre zurück.
Auf die 28-Jährige kommt ein weiteres Mal eine belastende Befragung zu, auf den Mann eine womöglich empfindliche Strafe und Schmerzensgeld-Zahlung. In dem Aussage-gegen-Aussage-Prozess wechselt der Vorwurf abhängig von den Schilderungen zwischen "Vergewaltigung im rauschbedingten Schlaf" und milderem "sexuellem Übergriff". Die Abläufe in der Partynacht hatten zum Rausschmiss des Mannes aus der Wohnung geführt, wo er zu Besuch war. Auf den Plan kamen Kriminalpolizei und Spurensicherung.
Laut der Version des Angeklagten wäre nichts Strafbares passiert. Der 37-Jährige ist Handwerker und lebt außerhalb. Er ist ohne Vorstrafen und auf freiem Fuß - und er kämpft um Freispruch. Die gleichalterige Gastgeberin am Tatort ist laut übereinstimmenden Aussagen seine frühere Freundin und weiterhin gute Freundin.
Ursprung der Party war ein gemeinsamer Abend der beiden Frauen - zu Hause, während der Corona-Zeit. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, der Angeklagte dazu kam. Zu Dritt hätten sie in der Küche ein Frage-und-Antwort-Spiel gespielt. Wer verlor, musste Fruchtschnaps trinken.
Später habe die mutmaßliche Geschädigte sich im Schlafzimmer ins Bett gelegt. Die Gastgeberin habe sich auf der Couch eingerichtet. Der Angeklagte - so der unbewiesene Vorwurf - habe im Bett auf die 28-Jährige nacheinander zwei Übergriffe begangen: Als sie beim ersten Mal aufwachte, sei sie in die Küche gegangen und er habe geraucht. Dann seien beide nacheinander ins Bett zurück gekehrt. Dort habe er der wieder schlafenden Frau erneut in den Intimbereich gefasst.
Der Angeklagte sagte den Richterinnen und Richtern: Vom Rauchen einer Zigarette wisse er nichts. Er habe sich ins Bett gelegt und die Frau in den Arm genommen. Er habe das Gefühl gehabt, sie drücke ihren Po an seinen Unterkörper. Deshalb habe er ihr an die Hüfte gefasst und den Druck verstärkt: "Ich dachte, sie hat Lust."
Die Frau sei aufgestanden und habe gesagt, dass sie nicht angefasst werden wolle. Sie habe das Zimmer verlassen. Kurz darauf sei die Wohnungsinhaberin erschienen: "Sie hat gesagt, es wäre besser, wenn ich gehe." Diese Frau habe ihm noch einen Pullover mitgegeben. Er habe sich ein Taxi genommen.
Die Prozess-Situation fasste der Anwalt des Angeklagten zusammen: "Es geht um ein vier Jahre altes Urteil und die Frage, ob es richtig ist. Oder ob am Ende Freispruch stehen muss." Auf sein Drängen hin verlas der vositzende Richter den Beschluss des Oberlandesgerichts zum früheren Fehler des Landgerichts: Es gab Abweichungen in den zentralen Aussagen der Frau, wie weit der Übergriff an ihrem Körper gegangen war. Damit hatten sich die damaligen Richter zu wenig befasst.
Das Landgericht hat sechs weitere Verhandlungstage für Zeugenaussagen und Gutachten vorgesehen.
Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Velbert hat den Angeklagten im Mai 2021 wegen Vergewaltigung verurteilt: Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu Bewährung.
Das Landgericht Wuppertal milderte in der Berufung 2023 das Urteil auf neun Monate für einen sexuellen Übergriff, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat das Berufungsurteil 2024 aufgehoben.
Deshalb muss jetzt neu verhandelt werden. Neue Richterinnen und Richter müssen das Geschehen ein weiteres Mal unabhängig aufklären.
Verhandlungsbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 11. Strafkammer, vom 14. April 2025.
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