16. April 2025: Angeklagter (57) zeigt Hitlergruß im Landgericht
Der Mann aus Remscheid protestierte gegen das Urteil, das ihn als gemeingefährlich in eine psychiatrische Klinik einweist. In die Ermittlungen war er als sogenannter Reichsbürger geraten. Dabei ging es für ihn um Besitz eines Gewehrs und Nachrichten im Internet.
Eklat im Gericht: Ein 57 Jahre alter Angeklagter aus Remscheid protestierte zu seiner Urteilsverkündung mit ausgestrecktem rechten Arm im Landgericht Wuppertal. Der Mann gilt als sogenannter Reichsbürger. Auslöser war sein Urteil, das ihn zu zwei Freiheitsstrafen verurteilt und ihn als gemeingefährlich in eine psychiatrische Klinik einweist.
Dabei geht es um Besitz eines scharfen Gewehres, um Verleumdungen und Bedrohung und um Billigen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Das Gericht hatte der Mann mit erhobenem Mittelfinger beleidigt, den Vorsitzenden als "pädophilen Kinderschänder" beschimpft und ihn angebrüllt: "Du kriegst von mir auch den Hitlergruß!"
Der Mann behauptet, russischer Diplomat zu sein. Deshalb dürfe gegen ihn nicht verhandelt werden. Sieben Justizwachtmeister drängten den Angeklagten nach der Urteilsverkündung zurück in den Zellentrakt des Gerichts. Er verbüßt Strafhaft wegen einer früheren, bereits rechtskräftigen Verurteilung. Zu der Szene im Verhandlungssaal notierte sich die Staatsanwältin eine neue Strafanzeige gegen ihn.
Schwerwiegendster Anklagepunkt war der Besitz eines Kleinkaliber-Gewehrs im Februar 2020. Das bezeichnete der Angeklagte als verrostet und kaputt. Die Waffe wurde versteckt in einem Klavier im Sauerland sichergestellt. Experten der Polizei stellten fest: Verrostet stimmt, schussfähig war es trotzdem: "Alle Teile waren vorhanden und der Lauf war frei."
Mit eingerechnet in das Urteil des Landgerichts sind frühere Taten wegen versuchter Nötigung durch das Verschicken von E-Mails.
Laut einer Gerichtspsychiaterin verkennt der 57-Jährige wahnhaft die Wirklichkeit. Seine Gedanken konzentrierten sich auf zentrale Themen. Die würden sich immer weiter ausdehnen, wie bei einem Schneeball, der beim Rollen immer dicker wird. Zusammenfassung der Ärztin: "Wenn es um etwas geht, was außerhalb dieses Knäuels liegt, kann man mit ihm vernünftig reden." Ansonsten nicht.
Der Mann werde immer neue Taten nach gleichem Muster begehen. Er sei von seiner Wirklichkeit völlig überzeugt.
Das Gericht verhängte zwei einzelne Strafen von zwei Jahren und drei Monaten einerseits und einem Jahr sechs Monate andererseits. Bewährung gibt es in beiden Fällen nicht. Mit der Einweisung in die geschlossene Klinik gehen die Richterinnen und Richter über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie gilt auf Dauer, so lange die Gemeingefährlichkeit gegeben ist.
Einzig freigesprochen ist der Mann vom Vorwurf des strafbaren Billigens des russischen Angriffskriegs. Seine Treuebekundungen zum russischen Volk und zu Vladimir Putin seien ungeeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, stellte der Vorsitzende Richter klar: "Dafür war seine Reichweite in den sozialen Medien zu gering."
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 16. April 2025.
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