Dirk Lotze - Journalist
Prügelangreifer wurden von Zeugen gesehen

Gerichtsinsel

22. April 2025: Prügelangreifer wurden von Zeugen gesehen

Den Raub auf dem Parkplatz einer Haaner Sauna hatten Gäste beobachtet, sagte einer von ihnen im Landgericht Wuppertal aus. Er und ein Begleiter hätten gerufen und die Täter damit vertrieben.

Der brutale Prügelangrif mit Raub vom März 2024 auf dem Parkplatz einer Haaner Sauna wurde beobachtet; zu den Tätern gab es in der selben Nacht eine erste, grobe Personenbeschreibung. Darüber sagten Zeugen im Landgericht Wuppertal aus. Ein Saunabesucher berichtete: Er sei mit einem Begleiter auf den Parkplatz gekommen und habe an einem Gebüsch Bewegugung gesehen. „Als wir näher kamen, sahen wir, dass jemand zusammengeschlagen wurde.“ Sie hätten gerufen und seien auf die Szene zugelaufen.

Erst als sie die Zeugen bemerkten, hätten sich die Täter dunkle Schals oder Sturmhauben vor ihre Gesichter gezogen. Sie hätten zunächst weiter geprügelt und seien dann weg gelaufen. Der Zeuge sagte aus: „Mein Bekannter wollte hinterher, aber ich wollte lieber nicht.“

Angeklagt in dem Prozess sind zwei 29 und 33 Jahre alte Männer, die sich damals in Wuppertal aufhielten. Beide haben Berufung gegen Verurteilung zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlichen Raubes eingelegt. Der Überfallene büßte bei dem Angriff eine Uhr, weitere Wertgegenstände und eine Designer-Bauchtasche ein.

Der jüngere Angeklagte gesteht die Tat und sagt, es habe sich um eine Abreibung gehandelt: Der Geschädigte sei sein Nachfolger bei einer früheren Partnerin. Der ältere Angeklagte schweigt zu dem Vorwurf. Er sitzt in Untersuchungshaft.

Laut dem Zeugen vom Saunaparkplatz gab es einen Größenunterschied zwischen den beiden Angreifern. Einer habe ein auffälliges Tattoo getragen. Es seien schnell Leute aus der Sauna zum Tatort gekommen. Der Betreiber habe einen Verdacht gehabt, dass die Täter Gäste gewesen waren: „Er hat gesagt, die hätten sich auffällig benommen.“

Eine Bildvorlage bei der Polizei mit dem Zeugen wies eine Anwältin der Verteidigung als unzulässig zurück: Dem Sauna-Gast seien acht Fotos von Männern gezeigt worden. Von denen seien nur zwei tätowiert gewesen. Ausgerechnet zu diesen beiden Personen habe der Zeuge angegeben: Er würde sie erkennen, zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit.

Das Gericht führte zur Bildvorlage keine weiteren Einzelheiten ein. Es sind zwei weitere Verhandlungstage für Zeugenaussagen vorgesehen.

Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 14. Strafkamer, vom 22. April 2025.
Ich berichte vom Besuch des Termins.


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Zuletzt geändert am 24. April 2025