Dirk Lotze - Journalist
Neun Jahre Haft nach organisiertem Kokainhandel in Solingen

Gerichtsinsel

29. April 2025: Neun Jahre Haft nach organisiertem Kokainhandel in Solingen

Der Angeklagte (37) habe sich am versuchten Import von 100 Kilogramm der Droge beteiligt - einem Geschäft für zwei Millionen Euro, urteilte das Landgericht. Später hätte eine Tonne folgen sollen.

Neun Jahre Haft nach organisiertem Kokainhandel in Solingen

Lange Haftstrafe nach internationalem Kokainhandel in Solingen-Ohligs: Das Landgericht Wuppertal verurteilt einen 37 Jahre alten Angeklagten zu neun Jahre Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch angreifbar. Der Mann sitzt in Untersuchungshaft, Bewährung ist bei der Strafhöhe ausgeschlossen. Er habe sich an der versuchten Einfuhr von 100 Kilogramm der gefährlichen Droge aus Belgien beteiligt. Bestimmt gewesen wäre die Menge für italienische Käufer, urteilten die Richterinnen und Richter im Landgericht Wuppertal. Der Vorsitzende stellte in seiner Urteilsbegründung klar: „Wenn diese Menge in Verkehr gelangt wäre, wäre die Strafhöhe zweistellig ausgefallen.“

Vorgesehen sei gewesen, zusammen mit anderen Tätern später eine Tonne der Droge einzuführen, stellte das Gericht fest. Der Angeklagte lebte zuletzt untergetaucht in Ohligs. Er ist verheiratet und hat minderjährige Kinder. Der Großprozess um Drogenhandel war sein erstes Strafverfahren. Ein Teil der 18 Anklagepunkte betrafen Taten zusammen mit einem weiteren Solinger, der in einer eigenen Verhandlung zu langer Freiheitsstrafe verurteilt wurde - und der sich ebenfalls an dem geplanten 100-Kilogramm-Import beteiligt haben soll. Laut Urteil war das eine „Einkaufsgemeinschaft“: Beide hätten auf eigene Rechnung gearbeitet, aber Vorteile der Zusammenarbeit genutzt.

Die Geschäfte des Angeklagten über ein halbes Jahr ab September 2022 fielen auf, nachdem im Ausland die Verschlüsselung bei Handies eines Herstellers geknackt worden war: Die Behörden gewannen mit einem Schlag Zugriff auf Chats von europaweit agierenden Drogenkartellen. Einige Teilnehmer sind weiter nur mit Decknamen bekannt. Der Hauptlieferant des Angeklagten soll unter dem Namen eines Spielzeugs gehandelt haben: Er nannte sich Pokemon.

Von diesem Händler soll der Angeklagte im dichter werdenden Takt Drogen angekauft haben, um sie weiter zu vertreiben: Anfangs Marihuana, dann Kokain. Ein Geschäft platzte am Preis, ein anderes an der schlechten Qualität der Droge. In einigen Fällen war der Mann laut Gericht lediglich bezahlter Fahrer, ohne Anteil am Profit.

Staatsanwaltschaft und Gericht werteten die geplatzten Geschäfte als abgeschlossene Taten und nicht als Versuch: Preis, Menge und Lieferant hätten festgestanden. „Wir sind der Ansicht, dass ernsthaftes Interesse bestand, die Geschäfte abzuwickeln“, sagte eine der Staatsanwältinnen in ihrem Plädoyer.

Der 37-Jährige hat im Prozess Angaben gemacht. Das Gericht wertete sie teils als Geständnis, teils als widerlegt anhand von Zeugenaussagen und Überwachungsdaten.

Der Angeklagte ist Albaner; über seinen Aufenthalt in Deutschland entscheidet später eine Behörde.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 6. Strafkammer, vom 29. April 2025
Ich berichte vom Besuch der Sitzung.


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Zuletzt geändert am 01. Mai 2025