30. April 2025: Er spürte die Tritte, aber es tat nicht weh
Nach Streit in einer Heiligenhauser Autowerkstatt hatte ein Kunde (47) Prügel bezogen. Angeklagt war der der ein Jahr jüngere Geschäftsführer. Warum das Gericht die Folgen als gering bewertete und das Verfahren gegen Geldzahlung einstellt:
Auf dem Boden liegen, habe er Tritte des Angeklagten gegen Bauch und Oberschenkel gefühlt. Beschwerden habe er davon später aber keine gehabt. So beschreibt ein Autofahrer (47) aus Heiligenhaus das Ergebnis einer Prügelattacke gegen ihn als unzufriedenen Kunden in einer Werkstatt in der Stadt.
Nach seiner Aussage stellte das Landgericht Wuppertal in der Berufung das Verfahren ein. Der angeklagte, ein Jahr jüngere Geschäftsführer des Betriebs zahlt 900 Euro an die Landeskasse, dann ist sein früheres Urteil über 4800 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung vom Tisch. Diese Strafe hatte das Amtsgericht Velbert in einer ersten Verhandlung nicht rechtskräftig verhängt. Die Zahlung als Schmerzensgeld anzunehmen, lehnte der Geschädigte im Landgericht ab: „Sie machen dir das Auto kaputt und dann schlagen sie dich noch. Wer erlaubt sowas?“
Beide Männer sind sichtlich sportlich trainiert. Der Geschäftsführer ist ohne Vorstrafen. Vor den Richterinnen und Richtern sagte der Geschädigte aus: Er habe Ende April 2023 die Werkstatt wegen eines Defekts aufgesucht. „Das Auto sollte um sechs oder sieben Uhr am Abend fertig werden“, sagte der Mann. Er habe protestiert: „Ich habe Familie.“ Deshalb brauche er das Fahrzeug. Aus seiner Sicht müsste nur ein Teil ausgetauscht werden.
In dieser Situation sei jemand auf ihn zugekommen, habe ihn beschimpft und auf den Kopf geschlagen. Er sei zu Boden gegangen. Dann habe er die Tritte abbekommen.
Er habe die Polizei gerufen, fuhr der Verletzte fort. Der Rettungsdienst habe ihn in ein Krankenhaus gebracht - zum Durchsehen. Sein Auto habe er später in der Werkstatt abgeholt - nach seiner Aussage mit neuen Schäden. Auf Nachfragen der Staatsanwältin sagte er aus: Er habe nichts weiter verlangt; keine Nachbesserung und keinen Schadensersatz.
Der Geschäftsführer gab in der Verhandlung anfangs an: „Ich bleibe dabei: Ich kenne ihn nicht.“ Womöglich habe sich ein Kollege um das Auto des Mannes gekümmert. „Er hatte ein Angebot, mehr nicht“, sagte der Angeklagte aus.
Nach der Aussage des Geschädigten griff der Anwalt des Angeklagten ein: „Ich würde gern mal versuchen, ob man die Kuh nicht anders vom Eis kriegt.“ Sein Mandant sei bisher unbestraft. Er wolle zur Wiedergutmachung zahlen, wenn damit das Urteil aus der Welt kommt.
Dies Lösung fand traf beim Gericht auf Zustimmung. Die Staatsanwältin schloss sich an, mit Hinweis auf die glimpflichen Folgen. Nachdem der Verletzte eine Zahlung an ihn abgelehnt hatte, setzte das Gericht die Geldauflage zugunsten der Landeskasse fest. Dem Geschädigten sagte die Vorsitzende: „Sie müssen kein Geld von ihm annehmen. Das ist Ihre Sache.“
Nach Abwicklung der Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 7. Strafkammer, vom 30. April 2025
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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