Dirk Lotze - Journalist
Gewalt an Heilig Abend: Angeklagter (41) nimmt Strafe an

Gerichtsinsel

30. April 2025: Gewalt an Heilig Abend: Angeklagter (41) nimmt Strafe an

Im Beziehungsstreit zu Weihnachten hatte der Mann seine Freundin geschlagen und gewürgt. Beide waren auf der Feier bei ihrer Familie. Warum der Angeklagte in der Berufung am Ende auf seine Rechtsmittel verzichtete:

Ein 41 Jahre alter Angeklagter aus Wülfrath nimmt nach häuslicher Gewalt am Heiligen Abend 2022 bei der Familie seiner damaligen Freundin seine Strafe an: Sechs Monate Freiheitstrafe für Prügel, Beleidigung und einen Würgeangriff auf seine ein Jahr ältere Ex-Freundin braucht er nicht zu verbüßen, wenn er Auflagen des Gerichts einhält. Sein Anwalt erklärte nach der erneuten Aussage aller Zeugen im Landgericht Wuppertal: „Wir nehmen die Berufung zurück.“

Der Angeklagte ist Vater eines Kindes, zu dem er keinen Kontakt hält. Er ist vorbestraft und arbeitet im öffentlichen Dienst. Mit der neuen, rechtskräftigen Verurteilung rechnet er mit Verlust seines Arbeitsplatzes. Die Personalabteilung habe in seinem Fall bisher ausnahmsweise Geduld gehabt.

Der Ex-Freundin zufolge wollte das Paar den 24. Dezember bei ihren Eltern außerhalb feiern. Über den Nachmittag sei alles harmonisch verlaufen. Als sich das Paar vorübergehend zurückziehen wollte, sei die Stimmung gekippt: „Da hat er angefangen, auszurasten.“

Der 41-Jährige habe sie alkoholisiert angebrüllt, dann habe er kurz das Haus verlassen. Nach seiner Rückkehr habe er erklärt: Er wolle allein zurück nach Wülfrath. Sie habe angekündigt, sie ebenfalls dort hin und ihre Sachen abholen.

Bei der Fahrt über Landstraßen sei der Streit eskaliert, sagte die Frau: „Ich habe ihm gesagt, ich lass‘ mich nicht in meinem eigenen Auto anbrüllen.“

Zuhause habe der Angeklagte ihre Sachen zerstört, berichtete die Frau. Als sie schrie, habe er ihren Hals zugedrückt. Am Ende kam die Polizei. Nach Schmerzen im Mund stellte ein Arzt bei der Frau fest: Ein Zahn saß locker.

Jede Zeugenaussagen kommentierte der Angeklagte mit Kopfschütteln. Seine derzeitige Freundin erlebte ihn dazwischenrufend auf der Anklagebank. Während dessen war er ihr aufmunternde Blicke zu.

Der Version des Mannes zufolge hatte an dem Abend einen Joint geraucht und Alkohol getrunken: „Es war ein stressiger Tag“, gab der Mann dem Gericht an.

Gestritten habe er mit der Frau um Eifersucht. Sie habe sich selbst verletzt.

Der Staatsanwalt zog als Fazit aus der Beweisaufnahme: „So, wie Sie sich hier aufführen, habe ich keinen Zweifel, dass Sie Gewalt gegen ihre Freundin eingesetzt haben.“

Als zusätzlich das Gericht nachlegte und andeutete: Man müsse bei dem 41 die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt prüfen, gab der seine Strategie auf - und akzeptierte das Urteil.

Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 8. Strafkammer, vom 30. April 2025
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Zuletzt geändert am 01. Mai 2025