6. Mai 2025: Prügelattacke bei Entrümpelung: Entschuldigung bringt Angeklagtem mildere Strafe
Der 41 Jahre alte Schrotthändler war ausgerastet, als er sich bei einem Entrümpelungstermin in Velbert in der Adresse geirrt hatte. Ein aufgebrachter Bewohner hatte ihn vom Grundstück geschickt.
Er hatte sich bei einem Entrümpelungsauftrag in Velbert-Mitte in der Adresse geirrt. Beim folgenden Streit auf offener Straße mit einem aufgebrachten Bewohner schlug er zu, bis Zeugen einschritten. In seinem Berufungstermin vor dem Landgericht Wuppertal erreichte der Mann (46) eine Strafmilderung: Statt 7200 Euro muss er nun zur Wiedergutmachung 1700 Euro an die Landeskasse zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, der Betrag entspricht dem Einkommen des arbeitseinschränkend erkrankten Schrotthändlers von 85 Tagen: „Wir wollen ihrem weiterem Leben keine zusätzlichen Steine in den Weg legen“, begründete der vorsitzende Richter die mildernde Entscheidung.
Wichtigster Punkt ist eine Entschuldigung beim zwölf Jahre jüngeren Gegner, stellte das Gericht fest. Der hatte ausgesagt: Beide Männer hätten sich nun über ihr Aufeinandertreffen vom Dezember 2022 erneut unterhalten. „Er hat gesagt, es tut ihm leid“, sagte der Mann im Zeugenstand. Die Entschuldigung habe er angenmmen.
Fotos vom Tattag belegen: Beide Männer hatten ihre Blessuren erlitten: Blutergüsse, Schürfwunden vom Straßenpflaster, beim Bewohner eine Bissverletzung. „Dass einer mehr abbekommen habe als der andere, kann man nicht sagen“, stellte der Vorsitzende fest.
das Amtsgericht Velbert habe sich klar festgelegt, dass der Angeklagte angefangen hatte, und das sei eine Folge aus den Umständen des Verfahrens, erläuterte der Richter: Der Bewohner habe die Polizei gerufen und in jeder Vernehmung ein und die selbe Beschreibung vom Ablauf gegeben - bis zur Gerichtsaussage. Der Angeklagte hingegen habe bei der Polizei geschwiegen und später wechselnde Versionen ausgesagt.
Bei einem Verhandlungstermin früher im Jahr hatte der 46-Jährige noch angeführt, er habe Entlastungszeugen. Die hätten die Szene am Tattag gesehen und man müsse ihn freisprechen. Zum Gerichtstermin war jedoch keine dieser Personen erschienen. Der Richter verdeutlichte dem Schrotthändler: „Ihre neue Verteidigungsstrategie ist kaputt.“
Was folgte war eine Serie von Beratungen des Mannes mit seinem Rechtsanwalt auf dem Gerichtsflur - und ein Schwenk hin zum Annehmen des Schuldspruchs. Nur um die Höhe der Strafe sollte es noch gehen. Eine Lösung, die Gericht und Staatsanwaltschaft übereinstimmend vorgeschlagen hatten.
Seine Einkommens-Situation habe sich verschlechtert, führte der Mann an. Er habe Bürgergeld beantragt und werde vorübergehend von Verwandten unterstützt. Mehrere hundert Euro pro Monat gäben sie ihm, damit er über die Runden kommt. Die folgende Strafmilderung im Berufungsurteil ist bereits rechtskräftig.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 7. Strafkammer, vom 6. Mai 2025.
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