Dirk Lotze - Journalist
Missbrauch im Kinderzimmer: Angeklagter (35) erhält vier Jahre Freiheitsstrafe

Gerichtsinsel

14. Mai 2025: Missbrauch im Kinderzimmer: Angeklagter (35) erhält vier Jahre Freiheitsstrafe

Der Mann aus Solingen hatte im Familienumfeld das volle Vertrauen der Mutter der neun Jahre alten Geschädigten. Nach seinem Geständnis brauchte die Schülerin nicht mehr zu den Übergriffen im Intimbereich auszusagen.

Er hatte mit einem neun Jahre alten Mädchen spielen und auf es aufpassen sollen. Statt dessen musste sie sich für ihn ausziehen und er verging sich an ihr. Einen 35 Jahre alten Angeklagten aus Solingen hat das Landgericht Wuppertal nach Geständnis wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs im Familienumfeld zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Staatsanwaltschaft und Angeklagter haben die Entscheidung angenommen, Bewährung ist bei der Höhe ausgeschlossen. Die Aussagen zu den Folgen der Taten fasste der Vorsitzende Richter zusammen: "Die ganze Familie ist auseinandergebrochen."

Durch das Geständnis brauchte die Schülerin nicht mehr im Gericht auszusagen. Tatort war ihr Kinderzimmer in der früheren Wohnung ihrer Mutter in Wuppertal. Der 35-Jährige ist enger Verwandter des früheren Freundes der Mutter; darüber hatte er Kontakt zur Familie. Er ist alleinstehender Facharbeiter und hat keine Vorstrafen. Dokumentiert ist, dass der Mann versuchte, sich selbst anzuzeigen: Die Mutter des Mädchens hatte ihn entdeckt. Mit ihrer Anzeige kam sie ihm zuvor.

Den Aussagen zufolge unterhielt der Mann ab Ende Juli bis zur Entdeckung Ende November 2024 engen Kontakt zur Familie. Er hatte das volle Vertrauen der Mutter und durfte mit dem Mädchen in dessen Zimmer spielen.

Ein erster Verdacht kam auf, als die Mutter an einem Novembertag unerwartet ins Zimmer kam: Das Mädchen habe sich eilig im Bett versteckt. Als sich das wenig später wiederholte, sei für sie eine Grenze überschritten gewesen, sagte die Mutter aus. Das Kind habe seinen Schlafanzug angehabt: "Da wusste ich, dass das nicht mehr in Ordnung war."

Der Angeklagte wurde der Wohnung verwiesen. Die Tochter erzählte der Mutter - vom Übergriffen im Intimbereich. Es folgte die Anzeige zu zehn einzelnen Taten.

In der Wohnung habe sie es nicht mehr ausgehalten, sagte die Mutter im Gericht: "Wir sind umgezogen." Das Mädchen habe nicht mehr im selben Bett schlafen wollen, und ein neues bekommen. Ihre Beziehung zum Verwandten des Angeklagten sei beendet - ebenfalls wegen der Taten. Ihre Tochter werde sich in eine Therapie begeben.

"Das sind alles Tatfolgen", fasste der Staatsanwalt zusammen. Er hatte auf eine ein Jahr längere Gesamtstrafe plädiert. Das Gericht folgte dem nicht, im Hinblick auf das Geständnis und die versuchte Selbstanzeige.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 14. Mai 2025.
Ich berichte vom Besuch der Sitzung.


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Zuletzt geändert am 15. Mai 2025