3. Juni 2025: Betrügerische Verkäuferin (47) muss in Haft
Die Frau aus Remscheid hatte Haushaltwaren für Kunden beim Hersteller bestellt, den Preis aber bis heute nicht bezahlt. Ihr Führungszeugnis weist 21 Einträge auf - wegen Betrugs und Urkundenfälschung in hunderten Fällen.
Eine frühere Verkäuferin für Haushaltwaren aus Remscheid muss für Betrug und Urkundenfälschung für ein Jahr und zwei Monate in Haft. Das Landgericht Wuppertal bestätigte in der Berufung das weiter nicht rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts Remscheid. Bewährung gibt es im Fall der 47 Jahre alten Frau nicht: Sie hat 21 Vorstrafen im Register, überwiegend zu Betrug seit der Jugendzeit. Das Amtsgericht hatte ihr in seinem Urteil attestiert: "Sie neigt zu notorischem Lügen."
Die 47-Jährige ist verheiratet und ohne Kinder. Sie arbeitet derzeit in leitender Stellung in der Gastronomie. Nach früheren Verurteilungen hat sie mehrere Jahre Haft verbüßt. In ihrem aktuellen Prozess ging es um Abläufe aus Frühjahr bis Herbst 2023, die sie gestanden hat.
Zu der Zeit stand sie unter Bewährung. Zeugen zufolge hatte sie mit Verkaufsparties für Haushaltwaren binnen Monaten 10.000 Euro Umsatz erreicht. Ab August rief sie Abbuchungen des Herstellers von ihrem Konto zurück. Die gelieferte Ware blieb unbezahlt. Einer Vorgesetzten gegenüber behauptete sie: Sie habe die Stornos nicht veranlasst. Ihre Kontodaten seien in die Hände von Kriminellen gefallen. Dazu legte sie einen Brief vor, angeblich von ihrer Bank.
Das Papier bezeichnete der Vorsitzende Richter im Landgericht als "plumpe Fälschung". Das bisherige Urteil hatte die Behauptung der Frau widerlegt, sie habe die Ware nicht erhalten und der angebliche Bankbrief sei nicht von ihr. Sie bestätigte im Gericht: Auf den vierstelligen Schaden ist kein Cent zurück gezahlt.
"Warum sollten wir Ihnen Bewährung geben?", fragte der Richter die 47-Jährige, die darauf nachdenklich nickte. Schließlich führte sie an: Sie lebe in geordneten Verhältnissen, bei hohem Einkommen; wegen Erkrankungen sei sie in Behandlung.
Zum Lebenslauf der Frau zog der Vorsitzende als Fazit: "Sie waren nie lange arbeitslos, aber parallel haben Sie Straftaten begangen." Zweimal habe sie neue Geldstrafen bekommen, während eine Bewährung lief, stellte der Richter heraus und kommentierte: "Das heißt, dass jemand nicht richtig hingeguckt hat."
Die Berufung der Frau hat das Landgericht verworfen. Der Richter erläuterte ihr: "Das ist für uns unumgänglich." Die Angeklagte kann ein weiteres Mal Rechtsmittel einlegen.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 12. Strafkammer, vom 3. Juni 2025.
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