Dirk Lotze - Journalist
Urteil: 30.000-Euro-Unfall war Versicherungsbetrug

Gerichtsinsel

4. Juni 2025: Urteil: 30.000-Euro-Unfall war Versicherungsbetrug

Ein 37 Jahre alter Autofahrer hatte auf einem Solinger Parkplatz mit einem Mietwagen gleich zwei andere Fahrzeuge demoliert. Die Tat war mit deren Besitzern abgesprochen, urteilte das Landgericht Wuppertal.

Nach einer nächtlichen Auto-Karambolage auf einem Parkplatz in Solingen verurteilt das Landgericht Wuppertal einen Fahrer und zwei Autobesitzer: Sie hätten einen Mietwagen benutzt um absichtlich mit einem Schaden von 30.000 Euro die Versicherung zu betrügen. Alle drei Angeklagten müssen Geldstrafen zahlen; im Fall des 37 Jahre alten Hauptangeklagten aus Schwerte 3600 Euro, sein Einkommen von vier Monaten. Ein Unfallsachverständiger hatte zu dessen Fahrmanöver beim Einparken kommentiert: „Es war völlig idiotisch, oder Absicht.“

Mit seinem nicht rechtskräftigen Urteil berichtigt das Landgericht einen früheren Freispruch aus Zweifeln des Amtsgerichts Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt.

Laut Feststellungen demolierte der 37-Jährige bei dem Geschehen vom Dezember 2021 absichtlich mit einem gemieteten Golf-Kombi die Autos seiner Mitangeklagten, als er angeblich versuchte, zwischen ihnen einzuparken. Der Unfall-Experte des Gerichts bescheinigte ihm: Er muss gezielt hin- und her rangiert haben.

Die Polizei schöpfte sofort bei der Unfallaufnahme Verdacht: Beteiligt war ein gut versicherter Mietwagen, der Ort lag im Dunkeln, auf einem menschenleeren Parkplatz. Ermittlungen zeigten: Die drei Männer sind über einen Solinger Autohändler miteinander verbunden. Einer der Angeklagten arbeitete in dessen Werkstatt, der Unfallfahrer hatte seine Nummer unter Vornamen im Handy gespeichert. Der dritte Angeklagte war in einen anderen Unfall mit dem Autohausbesitzer verwickelt. Dabei soll es ebenfalls Zeichen für Versicherungsbetrug gegeben haben.

Die Wertung der Verteidigung: „Es gibt nichts, es gibt allenfalls bemerkenswerte Zufälle.“ Das wies das Gericht zurück. Entscheidend sei die Frage, was der 37-Jährige auf dem Parkplatz am Vogelsang gemacht habe.

Der Mann hatte angegeben: Er sei vom Einkaufen in Roermond auf dem Weg nach Hause gewesen. Bei Haan sei er müde geworden und von der Autobahn abgefahren. Am Vogelsang habe er einige Minuten schlafen wollen.

Dem folgte das Gericht nicht: „Wenn Sie wirklich mit dem Sekundenschlaf gekämpft hätten, wären Sie nicht noch zehn Minuten durch die Stadt gefahren, zu diesem Parkplatz, hinter Wohnhäusern.“

Die Angeklagten können Revision einlegen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 7. Strafkammer, vom 4. Juni 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.


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Zuletzt geändert am 05. Juni 2025