Dirk Lotze - Journalist
Schwerer Kindesmissbrauch: 39-Jähriger muss in Haft und Sicherungsverwahrung

Gerichtsinsel

5. Juni 2025: Schwerer Kindesmissbrauch: 39-Jähriger muss in Haft und Sicherungsverwahrung

Der Angeklagte hatte einen elf Jahre alten Solinger Jungen über ein Internet-Spiel kennengelernt und ihn über Wochen unter seine Kontrolle gebracht. Der Mann ist voll schuldfähig und gemeingefährlich, urteilte das Landgericht Wuppertal.

Nach schwerem, sexuellen Missbrauch an einem elf Jahre alten Jungen in Solingen verurteilt das Landgericht Wuppertal einen 39 Jahre alten Mann zu langer Haft. Er muss acht Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe verbüßen und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung. Dabei gilt er als voll schuldfähig und bleibt vorerst in Untersuchungshaft; das Urteil ist noch angreifbar. Der Angeklagte hatte über das Internet Kontakt zu seinem Opfer geknüpft. Durch Geständnis bestätigt ist, dass sich die Taten im Frühjahr 2024 über Wochen hingezogen haben und teils im Stadtwald begangen wurden. Sie sollen sich in einem der 35 Anklagepunkte bis zur Vergewaltigung gesteigert haben.

In ihrer mündlichen Begründung bezeichnete die Vorsitzende Richterin das Verfahren als Ausnahmeprozess und stellte fest: "Es geht um allerschwerste Straftaten zum Nachteil eines Kindes." Sie fügte hinzu: "Es ist der Albtraum jeder Mutter."

Große Teile der Verhandlung waren wegen der sexuellen Taten nichtöffentlich. Das Geständnis ersparte dem Jungen die Aussage im Gericht. Der 39-Jährige ist alleinstehend und ohne Vorstrafen. Er ist Erzieher und hat zuletzt in der Gastronomie gearbeitet. Zur Zeit der Taten lebte er obdachlos, in Solingen-Gräfrath zeitweise in einer selbstgebauten Hütte.

Dem bestätigen Vorwurf zufolge lernte der Angeklagte den Jungen über ein Online-Spiel kennen. Anfangs habe er intime Videos verlangt und erhalten. Dann sei er nach Solingen gekommen und habe seine Übergriffe intensiviert.

Die Vorsitzende Richterin fasste zusammen: "Sie waren 24-7 in Kontakt, er hatte das ganze Leben des Geschädigten übernommen." Der 39-Jährige habe sogar die Handy-Nachrichten des Jungen an Außenstehende geschrieben. Geendet hätten die Taten erst, nachdem Unbeteiligte die Polizei informiert hatten - und es zur Festnahme kam.

Die Folgen für den weiter minderjährigen Jungen lassen sich laut Gericht kaum abschätzen. Eine Aussage früher vor einer Richterin habe er abbrechen müssen, weil die Belastung zu groß war.

Die Anordnung von Sicherungsverwahrung ergeht zum Schutz der Allgemeinheit. Sie gilt so lange die Gefahr besteht. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.

Urteil des Landgerichts Wupperta, 4. Strafkammer, vom 5. Juni 2025.
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Zuletzt geändert am 05. Juni 2025