20. Juni 2025: 20-jähriger Angeklagter für Rachemord verurteilt
Der Mann aus Herne muss für neun Jahre und drei Monate in Jugendhaft, urteilte das Landgericht Wuppertal. Er habe seinen tödlichen Angriff von langer Hand vorbereitet. Ein Gehilfe (21) erhält ebenfalls Jugendstrafe. Hintergrund der Tat sei ein Streit mit Messer gewesen, zwei Jahre vor der Tat.
Einen tödlichen Messerangriff aus Rache auf einen älteren Gegner hat ein 20 Jahre alter Angeklagter aus Herne bis ins Einzelne geplant und mit zwei Gehilfen ausgeführt. Das hat das Landgericht Wuppertal festgestellt. Die Richterinnen und Richter verurteilten den Mann nach Jugendrecht wegen Mordes zu neun Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe: Er habe den 23 Jahre alt gewordenen Gegner ausspioniert und nachts in einem Hinterhalt nahe seiner Wohnung in Wuppertal angegriffen. Ein Fluchtauto habe er organisiert gehabt. Sein Grund sei ein Streit mit dem Getöteten gewesen, bei dem er durch Stiche verletzt worden sei. Das habe zwei Jahre zurück gelegen.
Auf den Heranwachsenden wendete das Gericht Jugendrecht an. Es berücksichtigte zu seinen Gunsten, dass er zu der Tat vom 17. Juli 2024 einen Teil der Umstände gestanden hat. Die Jugendstrafe bemisst sich am Erziehungsmangel; Bewährung ist bei der Höhe ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für einen 21 Jahre alten weiteren Angeklagten. Ihn verurteilten die Richter im selben Prozess als Gehilfen. Für ihn beträgt die Jugendstrafe vier Jahre und drei Monate wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Die Richter konnten nicht feststellen, dass er den Mordplan kannte, erläuterte ein Sprecher des Gerichts nach der Urteilsverkündung.
Nach dem Angriff hatte sich der 23-Jährige schwer verletzt in seine Wohnanlage geflüchtet. Zeugen riefen den Notruf. Eine Polizistin, Sanitäter und ein Notarzt versuchten, den Mann zu retten. Während dessen standen verzweifelte Angehörige dabei und weinten. Der Mann starb am Morgen in einer Klinik.
Bei dem Prozess handelte sich nach Maßstäben in Nordrhein-Westfalen um ein Clan-Verfahren, anhand der Nachnamen der Angeklagten, die beide Deutsche sind. Zur Sicherheit verstärkte Polizei die Gerichts-Wachtmeisterei; ein Streifenwagen stand an Verhandlungstagen vor dem Eingang des Gebäudes.
Angehörige von Angeklagten und Getötetem verfolgten den Prozess vom Zuschauerraum aus. Die Gruppen wurden dabei strikt getrennt. Schon gleich zu Anfang der Verhandlung machten sich Beteiligte wechselseitige Vorwürfen in den Sitzungspausen. Mehrfach verließen Personen weinend die Verhandlung. Sie wurden von Verwandten auf dem Gang getröstet.
Im Prozess fehlten anfangs Angaben zum Tatwerkzeug. Das Gericht nahm an, dass der 23-Jährige mit "einem spitzen Gegenstand" verletzt wurde. Nach der Beweisaufnahme steht nun fest, dass es sich um ein Messer handelte. Die Stiche hätten teils das Herz des Getöteten durchstoßen, berichtete ein Gerichtsmediziner.
Laut den Richterinnen und Richtern war dem älteren Angeklagten vor dem Angriff klar, dass das Opfer schwer verletzt werden sollte und dass im Verlauf ein Messer zum Einsatz kommen könnte. Er habe dennoch mitgemacht. Der Jüngere habe töten wollen. Für ihn sei die Tat aus zwei Gründen als Mord zu werten: wegen heimtückischen Angriffs aus dem Hinterhalt heraus und wegen Rache als niederem Beweggrund.
Der 21-Jährige habe 2022 bei einer Auseinandersetzung zweier Gruppen Stiche erlitten. Dafür habe er den Getöteten verantwortlich gemacht. Ob zurecht, konnte das Gericht nicht feststellen.
Gegen das Urteil können die Angeklagten Revision einlegen. Bis zur Rechtskraft bleiben sie in Untersuchungshaft.
Knapp an der Höchststrafe
Nach Jugendrecht beträgt die Höchststrafe für Mord zehn Jahre Jugendstrafe. Das Urteil für den 21-jährigen Herner erreicht mit neun Jahren und drei Monaten fast dieses Maß.
In Ausnahmen kann das Gericht bis zu 15 Jahre verhängen, wenn das gewöhnliche Höchstmaß von zehn Jahren wegen der Schwere der Schuld nicht ausreicht.
Jugendrecht gilt für Jugendliche und für Heranwachsende, die bei ihrer Tat höchstens 21 Jahre alt waren. Für Erwachsene ist die Strafe bei Mord immer lebenslange Freiheitsstrafe.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 3. Strafkammer, vom 18. Juni 2025.
Ich berichte anhand Mitteilung des Gerichts zum Urteil und Besuchs des Prozessbeginns.
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