25. Juni 2025: Unfall-Experte: Crash-Fahrt in Hauswand war vermeidbar
In einem Prozess um versuchten Mord durch einen Verkehrsunfall hat ein Gutachter die Fahrt des Unfallautos in Solingen rekonstruiert. Dem 35 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft vor: Er habe seine Beifahrerin (19) abgeschnallt. Mit der Kollision habe er sie töten wollen.
Bei seiner Unfallfahrt in eine Solinger Hauswand hätte der 35 Jahre alte Angeklagte die Kollision verhindern können, wenn er es gewollt hätte. Darüber sagte ein vereidigter Unfall-Gutachter des Landgerichts Wuppertal im Prozess aus. Laut Vorwurf der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte am Steuer versucht haben, seine 19-jährige Beifahrerin zu ermorden: Er habe sie abgeschnallt und mit dem Aufprall töten wollen. Auf die Frage, ob der Mann noch hätte lenken können, nachdem er von der Fahrbahn abgekommen war und den Bordstein überfahren hatte, antwortete der Experte: "Ja. Er hatte 1,6 Sekunden."
Der 35 Jahre alte Fahrer lebt in der Innenstadt, ist ledig und hat keine Vorstrafen. Er sitzt in Untersuchungshaft und schweigt zu der Anklage. Bei der Fahrt stand er unter 1,85 Promille Blutalkohol. Auslöser für die Tat soll seine Kränkung gewesen sein, nachdem die 19-Jährige keine Beziehung mit ihm wollte. Die Beiden sollen sich in einem Café kennengelernt, über drei Monate getroffen und zeitweise sexuellen Kontakt gehabt haben.
Die Fahrt vom frühen Morgen des 20. Oktober 2024 hatte der Gutachter anhand von Fotos rekonstruiert. Der Angeklagte hatte die 19-Jährige nach Hause bringen sollen. Sein Kia-Kleinstwagen war über die Alfred-Nobel-Straße bergauf Richtung Wupperstraße gefahren. Statt dort geradeaus auf die Klauberger Straße zu fahren war er nach links abgekommen. Die Ecke eines Mehrfamilienhauses stoppte ihn. Der 35-Jährige erlitt eine Prellung durch den Gurt. Seine 19-Jährige Beifahrerin flog gegen die Windschutzscheibe.Gleich vor Ort hatte sie unter Panik vor Polizisten und Rettungskräften gesagt: "Der hat mich abgeschnallt! Der wollte mich umbringen!"
Die Zeitlücke von 1,6 Sekunden höre sich kurz an, bestätigte der Gutachter. Es habe aber viele Möglichkeiten gegeben, zu reagieren. Nicht festgestellt habe er, dass der Angeklagte für den Aufprall scharf beschleunigt hätte. Im Vorgarten hätten die Reifen keine Rutschspuren hinterlassen, sondern deutliche Abdrücke. Der Umstand war vor Ort schon der Polizei aufgefallen. Möglich seien damit nur geringe Geschwindigkeitsänderungen.
Ebenfalls nicht erhärtet ist die Beschreibung der Frau, dass der Fahrer viel zu schnell in der Tempo-30-Zone unterwegs gewesen sei. Der Aufprall an die Hauswand erfolgte mit 25 Kilometern pro Stunde, sagte der Sachverständige.
Für die Plädoyers hat sich die Verteidigung beim Gericht Zeit bis Freitag, den 27. Juni 2025, ausgebeten. Ein Anwalt erläuterte: "Normalerweise kann ich immer sofort aufstehen und sprechen. Aber hier ist die Situation kompliziert."
Sitzung des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 25. Juni 2025.
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