26. Juni 2025: Schläge zugegeben, Raub bestritten
Ein 48 Jahre alter Angeklagter aus Remscheid soll mit einem Helfer Bekannte in deren Wohnung überfallen haben. Sie hätten das geschädigte Paar verprügelt, zwei Handys und 350 Euro mitgenommen. Hintergrund soll Drogenkonsum aller Beteiligten sein.
Ein 48-jähriger Angeklagter aus Remscheid hat einen brutalen Prügelangriff auf Bekannte in deren Wohnung gestanden. Vor dem Landgericht Wuppertal bestätigte der Mann, dass es einen Streit gegeben habe. Er habe einen Helfer angeheuert und bei dem geschädigten Paar geklingelt. Dem geschädigten Mann habe er noch an der Tür ohne Warnung mit seiner Faust ins Gesicht geschlagen. Der sei zu Boden gegangen. Er habe den beiden Überfallenen aber weder zwei Handys noch 350 Euro geraubt, wie die Anklage behauptet.
Der geschädigten Frau (45) habe er „nur eine Ohrfeige gegeben“, sagte der Angeklagte. Der Vorsitzende Richter wies dies jedoch zurück: „Ne. Sie haben Arme wie andere Leute Oberschenkel.“
Der Angeklagte ist ledig und arbeitet am Bau. Für den Prozess sitzt er in Untersuchungshaft. Das Gericht hat einen Psychiater wegen einer möglichen Erkrankung hinzugezogen. Bei dem Geschehen Anfang Juni 2024 am Tatort in Wuppertal sollen die beiden Angreifer von sich aus aufgehört haben, zu prügeln, und die Räume verlassen haben. Laut der Frau soll der 48-Jährige zuvor "wie im Wahn" auf sie eingeschlagen haben.
Das Paar hatte den Überfall erst nach zwei Tagen angezeigt. Die Frau sagte aus: Sie hätten sich den Gang zur Polizei gründlich überlegt. Der Vorsitzende Richter fasste Worte des Angeklagten dazu zusammen: „Die haben beide konsumiert, waren den ganzen Tag auf Beutezug und der Keller war voller Hehlerware.“ In so einer Situation würde der Drogenkonsum womöglich den Hintergrund des Geschehens darstellen. Ein Teil der Raubbeute könnte früheres Diebesgut des Paares gewesen sein. Dem Angeklagten verdeutlichte der Richter: „Die spannende Frage ist, ob wir ins Gespräch kommen.“
Dazu kam es tatsächlich. Der Angeklagte beschrieb seine Lebensumstände und den Konsum von Schnaps und Amphetamin. Bei dem Überfall habe sein Helfer den männlichen Geschädigten in einem anderen Zimmer verprügelt. Deshalb wisse er darüber nicht alles. Den Namen des Komplizen werde er nicht verraten. Das Thema für den Streit mit dem Paar sei die Erziehung einer Tochter der geschädigten Frau gewesen. Sie habe vorgehabt, das Mädchen zu ihrer Mutter "abzuschieben", um sie "loszuwerden", wegen eigener Probleme im Zusammenhang mit dem Drogenkonsum. Er sei dagegen gewesen und habe sich verantwortlich gefühlt: Er sei der Pate.
Dieser Darstellung widersprach die Frau: Der Angeklagte habe sich das lediglich gewünscht. Unter seinen Schlägen sei sie ebenfalls zu Boden gegangen, wie zuvor ihr Lebenspartner. Sie leide deswegen unter Angstgefühlen. Der Vorsitzende stellte klar: „Das kann sich der Angeklagte ruhig mal anhören.“
Das Gericht stellte fest, dass der Einsatz des Komplizen als Helfer beim Angriff unklar ist: Den Prügelangriff hätte der Angeklagte allein durchführen können. Sollte es ihm doch um Raub gegangen sein, hätte er mit einem Komplizen die Beute teilen müssen.
Die Richterinnen und Richter wollen am 3. Juli 2025 weiter verhandeln.
Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 3. Strafkammer, vom 26. Juni 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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