Dirk Lotze - Journalist
Absichtliche Crash-Fahrt in Hauswand: Angeklagter muss in Haft

Gerichtsinsel

27. Juni 2025: Absichtliche Crash-Fahrt in Hauswand: Angeklagter muss in Haft

Der 35 Jahre alte Mann aus Solingen hatte durch den Aufprall seine Beifahrerin schwer verletzt. Sie war nicht angeschnallt. Dass er sie hätte töten wollen, wies das Landgericht als nicht erwiesen zurück.

Ein 35 Jahre alter Angeklagter aus Solingen hat eine nächtliche Crash-Fahrt gegen eine Hauswand am Rand der Innenstadt absichtlich verursacht, um seine Beifahrerin zu verletzen. Das hat das Landgericht Wuppertal festgestellt. Die Richterinnen und Richter verurteilten den Mann noch nicht rechtskräftig zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe. Bei der Höhe ist Bewährung ausgeschlossen. Sein Führerschein wird eingezogen; bei der Fahrt war der Mann mit 1,85 Promille alkoholisiert. Nicht bestätigt ist, dass es sich um einen Mordversuch an der 18-jährigen Frau gehandelt hätte, in einem Beziehungsstreit. Das hatte die Staatsanwaltschaft angenommen.

Das Gericht wies die Version der Anklage zurück, wonäch der Mann seine Beifahrerin noch in der Sekunde vor dem Aufprall abgeschnallt hätte: "Da hätte man übermenschliche Koordination gebraucht." Strafschärfend werteten die Richterinnen und Richter die schweren Folgen der Tat für die Frau: Sie hatte eine blutende Platzwunde nahe am Augenbereich erlitten und war im Krankenhaus versorgt worden. Der Vorsitzende stellte fest: "Der Unfall hätte leicht zum Verlust des Sehvermögens führen können."

Die 18-Jährige rang bei ihrer Zeugenaussage im Gericht mit der Fassung und stand sichtlich noch unter dem Eindruck des Erlebten. Der 35-Jährige wohnte bis zur Festnahme in der Innenstadt, ist ledig und ohne Vorstrafen. Mit dem Urteil wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Gegenzug muss er sich regelmäßig bei der Polizei melden. Zu Einzelheiten der Fahrt hat er geschwiegen.

Das Paar hatte sich drei Monate vor dem Geschehen vom 20. Oktober 2024 in einem Solinger Café kennen gelernt. Dort arbeitete die Frau. Es war zu Verabredungen und Sex gekommen. Laut Aussagen der 18-Jährigen wollte der Angeklagte eine Beziehung; sie aber habe abgelehnt.

In der Nacht der Unfallfahrt habe er sie von einer Freundin nach Hause fahren sollen. Er sei alkoholisiert erschienen. Zunächst sei er in eine falsche Richtung gefahren. Sie habe vermutet, dass er Sex wollte. Um ihn aufzuhalten habe sie ihre Tür geöffnet und gedroht, raus zu springen. Der Mann hielt und wendete. Bei der Weiterfahrt kam es wenige Momente, gegen 3.30 Uhr, zum Crash.

Der Kia-Kleinstwagen kam auf der Alfred-Nobel-Straße von der Fahrspur ab, überquerte die Einmündung zur Wupperstraße und prallte gegen die Ecke eines Mehrfamilienhauses. Laut Unfall-Gutachten fuhr der Wagen 25 Kilometer pro Stunde. Der Mann erlitt Prellungen von seinem Gurt. Die Frau flog gegen die Windschutzscheibe. Nachbarn hörten den Aufprall und eilten zur Unfallstelle. Ein Zeuge leistete erste Hilfe, andere riefen Polizei und Rettungsdienst.

Das Gericht nahm in seine Feststellungen die Worte der Frau auf, die noch an der Unfallstelle dem 35-Jährigen vorgeworfen hatte: "Das hast Du absichtlich gemacht!" Statt zu erklären, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe, hätte der Mann wechselnde Versionen ausgesagt - darunter, dass die Frau ihm ins Steuer gegriffen habe.

Gegen das Urteil ist Revision möglich.

Urteilsverkündung des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 27. Juni 2025.
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Zuletzt geändert am 03. Juli 2025