Dirk Lotze - Journalist
Lange Haftstrafen für Betrug mit Landmaschinen

Gerichtsinsel

01. Juli 2025: Lange Haftstrafen für Betrug mit Landmaschinen

Zwei angeklagte Männer haben von Velbert aus international landwirtschaftliche Maschinen verkauft, die sie nicht besaßen. Einem dritten Mann in der Gruppe gibt das Landgericht Bewährung. Er habe geholfen, die Geldflüsse über mehrere Bankkonten zu verschleiern. Der Schaden übersteigt 300.000 Euro.

Nach Serienbetrug beim internationalen Verkauf gebrauchter Landmaschinen von Velbert aus verhängt das Landgericht Wuppertal lange Haftstrafen: Der am schwersten belastete Angeklagte (46) soll nacheinander zwei Strafen verbüßen, zusammen acht Jahre und neun Monate. Ein vier Jahre jüngerer Komplize erhält als zweiter Mann des Netzwerks fünf Jahre Freiheitsstrafe. Bewährung ist bei der Höhe für beide ausgeschlossen. Sie müssen an die Geschädigten jeweils fünfstellige Beträge zurückzahlen.

Der dritte Angeklagte (37) wird als Gehilfe verurteilt. Er braucht eine Strafe von einem Jahr und zehn Monate Strafe nicht abzusitzen, wenn er zur Bewährung Auflagen einhält. Über seine Bankkonten sei die Geldwäsche der Gruppe abgelaufen. Der Schaden insgesamt soll 300.000 Euro übersteigen.

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil inserierten die Angeklagten von Mai 2021 bis zum August des folgenden Jahres gebrauchte Maispflücker, Traktoren und Laster im Internet. Die Maschinen hätten sie nicht besessen. Teils sollen sie Annoncen anderer Anbieter kopiert haben. Die Kunden in den 18 von der Anklage erfassten Fällen waren Landwirte in allen europäischen Ländern. Sie wollten günstig Maschinen kaufen. Aller Kontakt lief über Telefon und Internet. Nach Zahlung des Kaufpreises stellten die angeblichen Verkäufer den Kontakt ein. Die Kunden blieben geprellt zurück.

Hauptverantwortlich ist laut Gericht der älteste Angeklagte. Der einschlägig vorbestrafte Mann verfüge über immense Erfahrungen im Handel mit Landmaschinen, sowohl legal als auch illegal. "Sein Problem war, dass nach früheren Taten sein Konto gesperrt war", stellte der vorsitzende Richter fest. Deshalb habe er den zweiten Mann als Komplizen hinzugezogen: "Der war mangels Erfahrung nicht in der Lage, diese Taten allein zu begehen."

Weiter dem Gericht zufolge heuerte der zweite Mann schließlich den Jüngsten an. Der habe eine Firma anmelden und Konten eröffnen müssen. Der Richter stellte klar hinzu: "Er wusste, worum es geht, und er hat seinen finanziellen Vorteil daraus gezogen." Das ergebe sich aus Handy-Chatnachrichten.

Laut Zeugen hatte der zweite Angeklagte zeitweise Kontakt zu einer Velberter Kokainbande aufgenommen. Es sei um mögliche Zusammenarbeit bei der Geldwäsche gegangen.

Das Urteil ist noch angreifbar. Dass der Älteste zwei Strafen erhält liegt daran, dass er während der Taten in Velbert wegen anderer, früherer Vorwürfe in Baden-Württemberg verurteilt wurde. Die dortige Strafe ist im neuen Urteil mit eingerechnet. Der zweitälteste verließ mit der Verkündung die Untersuchungshaft; der Jüngste war bereits während des Prozesses auf freiem Fuß. Er war bislang unbestraft.

Urteilsverkündung des Landgerichts Wuppertal, 10. Strafkammer, vom 1. Juli 2025.
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Zuletzt geändert am 03. Juli 2025