03. Juli 2025: Angeklagter muss für Raubüberfall auf Bekannte in Haft
Der Mann aus Remscheid hatte mit einem maskierten Mittäter ein befreundetes Paar in dessen Wohnung verprügelt und beraubt. Laut dem Angeklagten soll Auslöser ein Streit um die Lebensführung der Geschädigten im Wuppertaler Drogenmilieu gewesen sein.
Ein 48 Jahre alter Angeklagter aus Remscheid muss für einen brutalen Raubüberfall auf zwei Bekannte in deren Wohnung in Haft. Das Landgericht Wuppertal verurteilte den Mann zu zwei Jahren Freiheitsstrafe. Bewährung gibt es für ihn nicht, wegen einschlägiger Vorstrafen. Der Mann hat gestanden, im Juni 2024 bei dem überfallenen, jüngeren Paar aus dem Wuppertaler Drogenmilieu aufgelaufen zu sein - zusammen mit einem maskierten Mittäter, dessen Namen er nicht nannte. Grund sei gewesen, dass er mit der Erziehung der Frau für deren minderjährige Tochter nicht einverstanden gewesen sei.
Der 48-Jährige ist angelernter Bauarbeiter. Seinen extrem trainierten Körperbau hatte der vorsitzende Richter kommentiert: Er habe "Arme wie andere Leute Oberschenkel." Der Angeklagte lebt mit einer Partnerin zusammen und konsumiert Alkohol und Amphetamin. Für den Prozess saß er in Untersuchungshaft.
Laut Urteil erschienen die Angreifer am Tattag gegen 18 Uhr an der Tür des Paares. Der Angeklagte habe geklingelt und dem überfallenen Mann sofort einen Fausthieb ins Gesicht verpasst. Dann habe er die Frau geschlagen, der Mittäter in einem anderen Raum den Mann. Als beide von ihren Opfern abließen, habe der Angeklagte zwei Handys, Geld und Drogen ergriffen. Dann seien beide geflohen.
Die Verletzten verließen die Wohnung. Unter dem Eindruck der Gewalt hätten sie sich erst am folgenden Tag zurück getraut. Zur Polizei gingen sie zwei Tage später. Sie hätten sich das zunächst überlegt, sagte die Frau im Zeugenstand aus. Der Hintergrund: In der Wohnung sollen Drogen, Diebesgut und Hehlerware gelegen haben.
Der 48-Jährige sagte aus, im Streit um die Erziehung der Tochter der Frau sei er zuvor zur Polizei gegangen. Er habe aber keine Unterstützung bekommen. Er bestritt, geraubt zu haben. Das Gericht wertete das aber als erwiesen, nachdem der Mittäter während des Überfalls gefragt haben soll: "Wo ist denn jetzt das Geld?" Das hatten die Geschädigten ausgesagt.
Während der Urteilsverkündung protestierte der Angeklagte gegen die aus seiner Sicht falsche Darstellung des Gerichts. Anschließend nahm er mit einer Geste des Trotzes das Urteil sofort an.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 3. Strafkammer, vom 3. Juli 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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