04. Juli 2025: Bandendiebstahl: Angeklagter erhält Bewährung nach gefährlicher Fluchtfahrt
Nach Diebstahl in einem Remscheider Supermarkt war der 45 Jahre alte Angeklagte vor dem Haus auf den Filialleiter losgefahren. Er lud ihn zeitweise auf die Motorhaube eines SUV auf und flüchtete dann. Durch Glück blieb der Geschädigte leichtverletzt.
Bei dem Diebstahl aus einem Remscheider Supermarkt waren laut Zeugen bis zu sieben Täter mit zwei gemieteten Fluchtautos beteiligt. Der Filialleiter hatte sich einem der Wagen in den Weg gestellt - und wurde zeitweise auf die Motorhaube aufgeladen. Für das gefährliche Fahrmanöver von Ende Januar 2025 erhält ein 45 Jahre alter Angeklagter ein Jahr und sechs Monate Freiheitsstrafe. Der Mann hat gestanden und zahlt seinem Opfer 2000 Euro Schmerzensgeld.
Der Mann war für den Prozess in Untersuchungshaft. Er braucht seine Strafe nicht verbüßen und erhält Bewährung, wenn er Deutschland verlässt und in seinen Heimatstaat Georgien zurückkehrt, sobald das Urteil rechtskräftig wird. Der Vorsitzende Richter verdeutlichte ihm in seiner mündlichen Urteilsbegründung: "Das war haarscharf." Er habe Glück, dass es für den Filialleiter bei Prellungen und Muskelzerrungen geblieben war.
Bei dem Geschehen am Samstagmittag, dem 25. Januar 2025, hatten Kunden einen Täter gesehen. Er war mit vollen Tüten durch den Eingang aus dem Supermarkt gerannt.
Dem Geständnis zufolge befand sich der Angeklagte in einem SUV auf dem Parkplatz. Der Dieb habe zwei Tüten eingeladen, ihm zugerufen: "Fahr los!" und sei zu Fuß geflüchtet.
Der Filialleiter berichtete, er habe die Rufe von Kunden gehört, sei vor das Haus gelaufen und habe auf seinem Handy den Notruf gewählt: "Ich habe das Autokennzeichen durchgegeben."
Er habe sich in den Weg gestellt, sei aufgeladen worden und habe sich festgehalten - weiter bei laufendem Telefonat. Der Fahrer habe versucht, ihn abzuschütteln und habe dann gehalten. Er sei abgestiegen und habe sich erneut vor dem SUV aufgebaut. Die dramatische Szene vor dem Markt filmten Zeugen mit ihren Handys. In einem der Videos rief eine entsetzte Frauenstimme: "Der fährt Dich um!"
Der Fahrer flüchtete jedoch im Rückwärtsgang, wendete und gab Gas. Die Polizei stellte ihn wenig später während der Sofortfahndung.
Das Fazit des Richters: "Man stößt förmlich drauf, dass das eine organisierte Geschichte war." Nachweisbar sei der Hintergrund nicht. Die Verurteilung ergeht für gefährliche Körperverletzung, Eingriff in den Straßenverkehr, Beihilfe zum Diebstahl und Nötigung.
Laut Gericht laufen weiter Ermittlungen zu den noch unbekannten Personen.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 2. Strafkammer, vom 4. Juli 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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