23. Juli 2025: Mädchen den Tretroller gestohlen: 35-Jähriger Angeklagter wird in Drogenentzug eingewiesen
Als die zehnjährige Remscheiderin dem Mann sagte, das sei ihr Roller, antwortete er: "Halt die Fresse!" Hintergrund für Straftaten des Angeklagten soll massiver Alkohol- und Drogenkonsum sein.
Ein 35 Jahre alter Angeklagter aus der Remscheider Stadtmitte hat einem zehnjährigen Mädchen einen Kinder-Tretroller aus dem Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gestohlen, um damit nach Hause zu fahren. Als das Mädchen den Diebstahl bemerkte und ihn ansprach antwortete er: "Halt die Fresse!" Für die Tat unter Bewährung und unter Alkohol- und Drogeneinfluss vom November 2023 nimmt der Mann drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung an. Das Landgericht Wuppertal weist ihn auf seine Berufung hin zusätzlich für voraussichtlich zwei Jahre zur Behandlung in eine geschlossene Entziehungsanstalt ein. Das hatte er sich ausdrücklich gewünscht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. "Die Drogensucht hat ihn seit seiner Jugend massiv begleitet", stellte der Vorsitzende Richter in seiner mündlichen Begründung fest.
Der Mann ohne Berufsausbildung ist vorbestraft für Diebstahl und Gewalttaten. Gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren wegen sexuellen Übergriffs. Laut einer Gerichtspsychiaterin sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Klinik-Unterbringung erfüllt: Die Hangtaten vor dem Hintergrund der Sucht. Die Ärztin beschrieb: "Er lebt in den Tag hinein, ohne jegliche Aufgabe." Alles was er tue habe mit dem Konsum von Bier und Drogen zu tun.
Den nun feststehenden Ermittlungsergebnissen wollte der Mann am Tatabend eine Bekannte besuchen. Sie hätten Cannabis und Alkohol konsumieren wollen. Die Frau sei nicht da gewesen, er habe frustriert eine Bierdose durchs Treppenhaus geworfen. Der Lärm ließ das zehnjährige Mädchen im Treppenhaus nachschauen. Dabei sah sie, wie er mit ihrem Roller verschwinden wollte. Auf ihren Protest hin antwortete er mit seinem derben Satz.
Die Mutter des Mädchens verfolgte den 35-Jährigen auf die Straße und stellte ihn. Es folgte die Strafanzeige.
Im Landgericht erklärte der 35-Jährige: Er schaffe es inzwischen, sich abends auf sechs Flaschen Bier zu beschränken.
Mit der Rechtskraft des Urteils muss der Mann mit seiner Einberufung in die geschlossene Klinik rechnen. Die Zeit dort wird ihm auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Steht er die Behandlung durch, kann ihm später die Haft erlassen werden.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 23. Juli 2025
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
In E-Mail-Verteiler eintragen: Gerichtsinsel
Terminauswahl und Links zu neuen Prozessberichten. Sie erhalten freitags Links zu neuen Texten, sonntags eine Terminvorschau. In den Verteiler eintragen ...
(Dienstleister: Mailchimp, Datenschutzhinweis)
