Dirk Lotze - Journalist
Prügelattacke auf Autofahrer: Wuppertaler Radfahrer erhält hohe Strafe und muss Schmerzensgeld zahlen

Gerichtsinsel

28. Juli 2025: Prügelattacke auf Autofahrer: Wuppertaler Radfahrer erhält hohe Strafe und muss Schmerzensgeld zahlen

Der 51-jährige Radler hat seinen Gegner, einen Rentner, aus dessen Auto gezerrt und blutig und bewusstlos geschlagen. Das stellte das Amtsgericht fest. Auslöser war eine gefährlich enge Begegnung an einer Barmer Wohnstraße. Der Angeklagte gab erfolglos an, er sei zuerst geschlagen worden.

Ein 51-jähriger Radfahrer zerrte einen 72 Jahre alten Autofahrer aus dessen Fahrzeug, schlug auf ihn ein und schleuderte ihn gegen seinen Wagen. Der Verletzte landete blutend und bewusstlos auf der Fahrbahn. Er wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Wuppertal über einen Fall von schwerer Gewalt im Straßenverkehr. Eine Richterin verurteilte den 51-jährigen Angeklagten. Er war als Radfahrer unterwegs gewesen. Gegen ihn ergehen neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich verhängte das Gericht ein viermonatiges Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Das Gericht sprach dem Verletzten 5.000 Euro Schmerzensgeld und 2.700 Euro für Sachschäden zu, außerdem die künftigen Kosten der Gesundheitsbehandlung. Das Urteil ist noch angreifbar. Die zuständige Richterin verdeutlichte in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zu den möglichen Folgen der Tat: "Es hätte sonst was passieren können."

Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein Vorfall vom Juli 2024 an der Münzstraße in Wuppertal-Barmen. Die Ehefrau des Seniors und Nachbarn des Paares waren Augenzeugen. Den Aussagen zufolge wollte der 51-Jährige mit seinem Elektro-Fahrrad von der Münzstraße nach links auf die Sedanstraße abbiegen. Von rechts kreuzte der Senior mit seinem Pkw. Er wollte seine Garage an der Münzstraße erreichen. Die Begegnung war so knapp, dass der Radfahrer eine Vollbremsung ausführte.

Der Autofahrer hielt am Straßenrand, um sein Garagentor mit einer Fernsteuerung zu öffnen. Der Radfahrer hielt ebenso. Zwischen ihnen entstand ein Wortgefecht. Wer es begann und wie es eskalierte, bleibt anhand der Aussagen widersprüchlich. Es kam aber zum Herauszerren des Seniors aus seinem Wagen - und zur Gewalt. Die Ehefrau des 72-Jährigen sagte aus: Sie habe vom Beifahrersitz aus gesehen, wie er sich vor dem Auto verteidigte: In gebückter Haltung, die Arme schützend vor dem Kopf. Dann sei er in die hintere Tür an der Fahrerseite geflogen: "Es gab einen Rumms, den werde ich mein Lebtag nicht vergessen." Wegen des Schadens wurde später die Tür ausgetauscht.

Einen Teil der Attacke hatte ein Busfahrer von einer nahe gelegenen Haltestelle aus mit seinem Handy gefilmt: Der 72-Jährige lag reglos auf dem Bauch. Seine Frau lief panisch schreiend um das Heck des Autos herum auf den Angeklagten zu: Er solle da bleiben. Der Mann hatte sein Fahrrad aufgehoben und wieder bestiegen, und machte sich daran, weiterzufahren.

Als ein Passant ihn aufforderte, stehen zu bleiben, antwortete ihm der 51-Jährige mit einem "Verpiss Dich!" und schubste ihn weg. Dann trat er in die Pedale. Zeugen am Tatort riefen den Rettungsdienst: Der 72-Jährige erlitt Prellungen und Platzwunden. Befürchtungen über einen gebrochenen Wirbel bestätigten sich nicht. Laut seiner Aussagen leidet er bis heute unter Angst und verriegelt beim Autofahren zur Sicherheit alle Türen.

Den Angeklagten ermittelte die Polizei anhand des Fahrrads, eines hochwertigen Modells zum Listenpreis von 10.000 Euro, von dem es nur wenige Stücke gibt. Sie fragte Händler ab, wer das Fahrzeug gekauft haben könnte. Mitte August 2024 gab es einen Treffer. Die Ermittler durchsuchten die Wohnung des Mannes im selben Stadtteil. Sie fanden die Kleidung, die im Video vom Tatort zu sehen ist.

Der 51-Jährige lebt alleinstehend, er hat keine Kinder. Er arbeitet als Angestellter im öffentlichen Dienst und ist ohne Vorstrafen. Im Prozess hat er angegeben, er habe sich verteidigt, nachdem der Senior ihn als "Arschloch" beleidigt habe. Über den 72-Jährigen sagte er, er sei von allein ausgestiegen. Und: "Er hat mich geschlagen und getreten." Er habe seinen Gegner nur weggeschubst. Er sei weggefahren, weil er sich keiner Schuld bewusst gewesen sei.

Die Tat dauerte wenige Minuten. Die Richterin hörte über zwei Stunden die Aussagen der Beteiligten. Von der Haltestelle aus hatte außer dem Busfahrer noch ein Nachbar die Abläufe beobachtet. Dessen klare Worte über den Angeklagten: "Der hat den Autofahrer rausgeholt."

Das gab den Ausschlag. Die Richterin folgte den übereinstimmenden Aussagen der Zeugen. Die Beschreibung eines Angriffs des Seniors sei eine Schutzbehauptung des Angeklagten. Die Tat sei erwiesen, wie sie angeklagt war. Dem Angeklagten bescheinigte sie ein großes Aggressionspotenzial. Das Urteil erfolgte wegen gefährlicher Körperverletzung durch eine das Leben gefährdende Behandlung. Dazu kommt Sachbeschädigung. Verkehrsunfallflucht ist nicht festgestellt, weil kein Verkehrsunfall stattgefunden hat.

Bei Rechtskraft des Urteils muss der 51-Jährige drei Jahre Bewährungszeit ohne neue Straftaten einhalten und innerhalb von sechs Monaten ein Antiaggressionstraining durchlaufen.

Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, Abteilung 28, vom 28. Juli 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.

Die erste Version des Textes gab eine andere Dauer für das Fahrverbot des Angeklagten an. Korrekt ist jedoch ein Verbot von vier Monaten für das Führen von Motorfahrzeugen.


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Zuletzt geändert am 29. Juli 2025