14. August 2025: Sprenganschlag auf Wohnhaus: Beschuldigter muss dauerhaft in Psychiatrie
Der 54 Jahre alte Mann aus Solingen leidet laut Gerichtspsychiater unter Verfolgungswahn. Nachbarn mit türkischem Hintergrund soll er pauschal Kriminalität und Gewalttätigkeiten unterstellt haben. Das ging bis zu rechtsextremen Verschwörungstheorien über die Opfer des Solinger Brandanschlags von 1993.
In einem Fall um einen Sprenganschlag und Brand in einem Wohnhaus am Solinger-Heidberg muss der 54-jährige Beschuldigte dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik bleiben. Das hat das Landgericht Wuppertal verkündet. Über den massiven Verfolgungswahn des Mannes haben Zeugen im Landgericht Wuppertal ausgesagt. Er habe geglaubt, Angreifer würden ihn mit einer Schallkanone "bestrahlen", um ihn zu schädigen. Er sehe sich von Nachbarn mit türkischem Hintergrund gemobbt. Seine Unterstellung: Sie würden sämtlich "Clans" angehören, seien gewalttätig und würden mit Drogen handeln. Dazu kamen rechtsextreme Verschwörungstheorien über die Opfer des Solinger Brandanschlags 1993.
In seinem Prozess hat der Mann zugegeben: Er habe am Nachmittag des 23. Februar 2025 in seiner Mietwohnung an der Rudolf-Schwarz-Straße Gasflaschen geöffnet und Sprengstoff vorbereitet. Den habe er zeitverzögert gezündet; er habe das Haus verlassen und von außen zugesehen. Es kam zu Verpuffungen. Die Wohnung ging in Flammen auf, die Nachbarn konnten sich retten. Den 54-Jährigen nahm die Polizei am Rand des Löscheinsatzes fest.
Der Mann gilt als schuldunfähig, weil er durch die Krankheit sein Unrecht nicht einsehen konnte. Das Urteil enthält deswegen keine Strafe. Seine Unterbringung in der Klinik soll die Allgemeinheit schützen. Schon während des Prozesses saß er statt in Untersuchungshaft in einem geschlossenen Krankenhaus, wo er sich nicht behandeln ließ. Seinen Sprenganschlag vom 23. Februar 2025 an der Rudolf-Schwarz-Straße hatte der Mann Nachbarn zufolge mit Datum angekündigt. Ihm war nicht geglaubt worden.
Nachdem er eingezogen war sei der Mann zugänglich und freundlich gewesen hatte eine ältere Nachbarin mit deutschem Familienhintergrund berichtet. Ihr habe er früher vertraut. Ab 2019 habe er von den vermeintlichen Angriffen gesprochen. Sie habe ihm anfangs Kontaktadressen zu Behörden und Hilfsstellen gegeben, an die er sich wenden sollte. Über sein Handy habe er ihr geschrieben: Er sei "kein Spinner" und "kein Rechter". Er wolle, dass ihm "gegen das Dreckspack" geholfen würde. Und: "Irgendwann" würden die Häuser in seiner Umgebung brennen. Dann müsse man ihn beachten.
Ob Straftaten im Umfeld des 54-Jährigen begangen wurden ist offen. Das Urteil des Landgerichts ist noch angreifbar.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 14. August 2025.
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