Dirk Lotze - Journalist
Indizienkette zu dünn: Prozess um zwei Tankstellenüberfälle platzt

Gerichtsinsel

20. August 2025: Indizienkette zu dünn: Prozess um zwei Tankstellenüberfälle platzt

Ein 33-jähriger Velberter sollte für zwei Taten 2020 in der dortigen Innenstadt verantwortlich sein, dazu für einen weiteren Tankstellenraub in Essen. Anhand der Zeugenaussagen und Sicherheitsvideos ist er nicht zu überführen, urteilte das Landgericht Wuppertal und sprach frei.

Die Sicherheitsvideos aus nächtlichen Tankstellen-Verkaufsräumen in Velbert zeigten beängstigende Bilder: Ein dunkel gekleideter Mann mit Kapuze über dem Kopf und Corona-Maske vor Mund und Nase trat hinter die Kassentheke. In einer Hand blitze ein blankes Messer. "Los, Kasse auf!", soll der Mann mehrfach nervös gefordert haben, bis die Kassiererinnen aus Angst nachgaben. Die Beute: Jeweils mehrere hundert Euro. Dem Täter glückte die Flucht.

Im Landgericht Wuppertal las der Staatsanwalt die Anklagen vor, über zwei Taten vom Ende 2020 an der Heidestraße und der Heiligenhauser Straße. Dann machte er klar: Er halte die Überfälle für Teile einer regionalen Serie. Der 33-jährige Velberter auf der Anklagebank habe mindestens noch eine Tankstelle in Essen beraubt. Sieben Stunden später platzte der Indizienprozess: "Das ist mir zu dünn", stellte die vorsitzende Richterin klar. Um die Körpergröße der Täter zu ermitteln, hatte eine Gutachterin sogar die Speiseeistruhen in den Verkaufsräumen ausgemessen. Der Angeklagte hatte geschwiegen.

Die erste Velberter Tat in einer Tankstelle an der Heidestraße stammt von November 2020. Die zweite folgte einen Monat später, an der Heiligenhauser Straße. Die Täter wurden gleich beschrieben: Körpergröße und Alter hatten die Kassiererinnen geschätzt. Vom Gesicht hatten sie jeweils nichts erkannt.

Im Gerichtssaal beschrieb ein Kriminalbeamter, wie die Fahndung ins Leere gelaufen war: "Wir haben eine Funkzellenauswertung über die Handy-Netze gemacht." Ein Richter hatte das erlaubt. Allerdings lagen die beiden Tatorte zu nah beieinander: Es gab tausende Überschneidungen bei den Nummern der Telefonierenden. Als nächstes rief die Polizei öffentlich für Zeugen auf.

Eine Person habe sich auf dem Kriminalkommissariat gemeldet, berichtete der Ermittler: "Er hat gesagt, er hat einen Verdacht und er könnte was dazu sagen, wenn er das Video sieht." Das sei ihm erlaubt worden. Das Ergebnis: Der Name des nun freigesprochenen Velberters. "Er hat ihn an seinen Bewegungen erkannt", erläuterte der Beamte.

In der Verhandlung zeigte eine Gutachterin für Identifizierungen Bilder auf den Bildschirmen des Saals: Zeitlupen und Standfotos aus den Sicherheitskameras, dazu Material vom Erkennungsdienst der Polizei. Er hatte den Angeklagten fotografiert. Die wichtigste Besonderheit bei dem Mann: Er schiebt beim Gehen einen Fuß nach außen. Fazit der Gutachterin dazu: "Das fällt auf. Der eine hat X-Beine, der andere O-Beine. Er hier schlenkert."

Zusätzlich kam die Größenschätzung. Aus einem Foto mit der Eiskiste im Verkaufsraum ergebe sich im Vergleich, dass die Täter in allen drei Videos mittlere Körpergröße hatten. Die Wissenschaftlerin erläuterte: "So eine Kiste habe ich mir gestern noch angesehen. Die stehen in vielen Tankstellen und sie sind immer genau gleich." Der Plexiglasrand könne etwas variieren, aber sie habe nachgemessen.

Das Fazit der Expertin: Die Videos sind scharf und von hervorragender Qualität, aber Gang und Körpergröße reichen nicht zur Identifizierung. Die würden auf viele Personen passen.

An dieser Stelle stellte die vorsitzende Richterin fest: Das Gericht habe "Schwierigkeiten" mit einer Überführung. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Der Staatsanwalt fügte hinzu: Der einzige direkte Belastungszeuge könne sich durchaus geirrt haben.

Der Angeklagte hatte der Verhandlung kommentarlos zugehört. Ein Familienangehöriger hatte ihn vom Zuschauerraum aus unterstützt. Das Gericht verließen beide Männer gemeinsam. Die Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Landeskasse.

Verfahren mit Hindernissen

Zu den Taten von Ende 2020 führte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten ab 2021 als Beschuldigten.

Die Anklage vom selben Jahr lag vier Jahre im Landgericht Wuppertal. Nach Informationen aus Justizkreisen gab es Zweifel und Rückfragen, ob die Beweise für eine öffentliche Verhandlung reichen.

Der nun freigesprochene Angeklagte befand sich gegen Kaution auf freiem Fuß und durfte arbeiten. Er musste zur Sicherheit Auflagen einhalten.

Freispruch durch das Landgericht Wuppertal, 6. Strafkammer, vom 20. August 2025.
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Zuletzt geändert am 21. August 2025