Dirk Lotze - Journalist
Angeborene Krankheit: 21-Jähriger Angeklagter erhält Freispruch für fünf Straftaten

Gerichtsinsel

21. August 2025: Angeborene Krankheit: 21-Jähriger Angeklagter erhält Freispruch für fünf Straftaten

Der Angeklagte aus Solingen ist lebenslang geschädigt, weil seine Mutter während der Schwangerschaft Alkohol konsumierte. Das hat ein Arzt vor dem Landgericht Wuppertal erstmals festgestellt. Der Vorsitzende Richter erläuterte im Urteil, warum in strafrechtlicher Hinsicht jetzt trotzdem nicht "alles gut" ist.

Es ist ein Urteil, das sogar den erfahrenen Verteidiger verblüffte: Sein 21-jähriger Mandant wird in seinem Verfahren um fünf Straftaten in der Solinger Innenstadt freigesprochen. Laut einem Gerichtsarzt ist er schuldunfähig. Dennoch steht der Angeklagte jetzt unter Bewährung, weil ein älteres Urteil gegen ihn wieder gilt. "Damit habe ich nicht gerechnet", stellte der Anwalt noch an der Anklagebank fest. Der Vorsitzende Richter hatte den 21-Jährigen gewarnt: Weil sein Anwalt sich eingesetzt habe, sei bei ihm nun erstmals in seinen Strafprozessen eine angeborene Schädigung festgestellt worden. In der Schwangerschaft habe seine Mutter Alkohol konsumiert. Aber: "Das heißt jetzt nicht, dass 'alles gut' ist."

Vorangegangen war ein absolutes Ausnahme-Verfahren in der Berufung vor dem Landgericht Wuppertal. Laut Geständnis hatte der Mann ab Sommer 2023 in einem Solinger Wohnheim Reizgas in das Zimmer eines Nachbarn gesprüht, Drogen per Handy verschickt und Polizisten beleidigt. Das Smartphone einer Bekannten habe er geliehen und kurzerhand verkauft.

Der 21-Jährige stand unter Bewährung, er lebt alleinstehend und arbeitet angelernt in Festanstellung. Das Amtsgericht Solingen hatte in erste Verhandlung zwei Jahre und sechs Monate Jugendhaft zur nachträglichen Erziehung ausgesprochen. Dazu verlangte er einen neuen Prozess.

Im Landgericht stellte der Vorsitzende fest: Vier der fünf Taten fanden nach schwerem Alkoholkonsum statt. Anders als sonst hörte das Gericht nicht Zeugen sondern den Gerichtspsychiater zuerst an. Durch die angeborene Krankheit zeige 21-Jährige körperliche und geistige Schäden. Im Kindergarten sei er aufgefallen, durch "Unfug treiben". Dass er andere verletze oder bestehle verstehe der Angeklagte nicht. "Er braucht wohlwollende Aufnahme und feste Grenzen." Das sei in der Schule zeitweise gegeben gewesen. Seit einem Jahr klappe es anscheinend beim Arbeitgeber. Schädlich sei eigener Konsum von Alkohol, fasste der Arzt zusammen und ergänzte griffig: "Dann geht der Verstand flöten." Die Schädigung sei nicht behebbar: "Man kann das nicht wegtherapieren."

Den Bericht bestätigten eine Vertreterin des Jugendamts und eine Bewährungshelferin. Alle Punkte würden sich mit ihren Beobachtungen decken. Weitere Zeugen brauchte das Gericht nicht mehr. Das klare Fazit des Vorsitzenden: Normalerweise würde es in so einem Fall um Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder Klinik gehen - zum Schutz der Allgemeinheit. Im aktuellen Prozess gehe das nicht, weil es im Amtsgericht nicht Thema war: "Dann dürfen wir es nicht oben drauf satteln." Falls es aber zu neuen Taten komme, könnten solche Maßnahmen eine Rolle spielen.

Den Freispruch hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung übereinstimmend beantragt.

Freispruch des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 21. August 2025.
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Zuletzt geändert am 21. August 2025