Dirk Lotze - Journalist
45 Kilogramm Drogen hergestellt: Angeklagter erhält vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe

Gerichtsinsel

29. August 2025: 45 Kilogramm Drogen hergestellt: Angeklagter erhält vier Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe

Bewährung ist bei der Höhe der Strafe ausgeschlossen. Der 28-jährige Mann aus Remscheid hatte gestanden und angegeben, er habe Schulden bei Hinterleuten aus dem illegalen Amphetamin-Handel abgearbeitet. Die Menge Drogen reicht für das gesamte bergische Städtedreieck aus, verdeutlichte der Vorsitzende Richter.

Nach Drogen-Versandhandel aus seiner Wohnung heraus hat ein Angeklagter aus Remscheid-Lüttringhausen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten erhalten. Das Landgericht Wuppertal sprach den 28-jährigen Mann schuldig, 45 Kilogramm illegales Amphetamin hergestellt und vertrieben zu haben. Nach Angaben des Gerichts entspricht diese Menge rund 900.000 einzelnen Portionen, wie Konsumenten sie schnupfen. Der Vorsitzende Richter kommentierte das Ausmaß des Falls mit den Worten: „Damit konnte man das gesamte bergische Städtedreieck unter Drogen setzen.“

Zur Qualität des Amphetamins fügte der Richter hinzu: „Die Kunden waren hin und weg.“ Trotz des Scherzes verdeutlichte er die Ernsthaftigkeit des Verbrechens: Die Drogen wurden mit der Post verschickt. An den Zieladressen im ganzen Bundesgebiet waren sie teils einfach in Briefkästen gelandet - wo selbst Kinder sie hätten finden können. Darüber hinaus habe der Mann zeitweise seine Freundin zur Hilfe eingespannt. Auf die Frau wartet ein eigenes Strafverfahren und eine hohe Strafe.

Der 28-Jährige hatte umfassend gestanden. Er gab zu, sich über Jahre hinweg 16.000 Euro geliehen zu haben, um seinen Cannabis-Konsum und ein Auto zu bezahlen. Auf Druck seiner Gläubiger aus der Drogenszene habe er zunächst Cannabis angebaut und sei später zur Herstellung und zum Versand von Amphetamin übergegangen. Die Kunden bestellten das Rauschgift über eine illegale Internet-Plattform, die von den Hinterleuten betrieben wurde. Das weist auf organisierte Kriminalität hin. Der 28-Jährige schwieg zu den Komplizen. Er gab an, Angst zu haben, dass sich jemand an seinen Eltern rächt.

Die noch nicht rechtskräftige Strafe darf nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil sie zwei Jahre übersteigt. Darin ist auch der Cannabis-Anbau enthalten. Die Staatsanwaltschaft hatte mit sechs Jahren eine härteres Urteil verlangt. Der Vorsitzende Richter wies das zurück und stellte das Geständnis heraus: "Er hat alles auf den Tisch gelegt, was er hinlegen konnte." Das Gericht sah es als strafverschärfend an, dass der Mann die Beziehung zu seiner Freundin ausgenutzt hatte.

Bis zum Haftantritt bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß und muss sich regelmäßig bei der Polizei melden. Im Gefängnis wolle er seinen Hauptschulabschluss verbessern und erneut eine Ausbildung beginnen, sagte der Mann: "Ich will nicht wieder in diese Kreise geraten."

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 29. August 2025.
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Zuletzt geändert am 29. August 2025