11. September 2025: Sexueller Übergriff auf Schülerin: Taxifahrer zahlt Strafe für Missbrauch
Die Geschädigte war während der Tat in Velbert zwölf Jahre alt. Noch während der Fahrt hatte sie einem Mitschüler über ihr Handy geschrieben, dass sie angefasst wurde. Im Landgericht Wuppertal sorgte der Vorsitzende Richter dafür, dass die inzwischen Jugendliche nicht mehr aussagen brauchte.
Ein 43-jähriger Taxifahrer hat sein Urteil über sexuellen Kindesmissbrauch in Velbert angenommen. Er hatte einer zwölfjährigen Schülerin in den Intimbereich gegriffen, als er sie zur Schule fuhr und sie neben ihm saß. Das Landgericht Wuppertal verhängte 6000 Euro Strafe, das entspricht seinem Einkommen von fünf Monaten. Zusätzlich zahlt er der inzwischen jugendlichen Geschädigten freiwillig 1500 Euro und hat sich bei ihr entschuldigt. Laut seinen Angaben arbeitet er noch als Taxifahrer, übernimmt aber keine Schulfahrten mehr. Sein Anwalt bestätigte der Schülerin: "Es ist alles so gewesen, wie Sie gesagt haben." Das Verfahren lief seit dem Tattag im August 2021.
Das Mädchen sagte erst bei der Polizei, dann im Amtsgericht Mettmann aus. Weil der Angeklagte gestand, musste sie ihre Aussage im Landgericht nicht ein zweites Mal wiederholen. Zunächst hatte der 43-Jährige einen Freispruch und vollständige neue Aufklärung verlangt. Der Vorsitzende Richter erklärte ihm dazu, er wolle die Belastungen für die Jugendliche vermeiden: "Das Letzte, was ich will, ist die Zeugin nochmal zu vernehmen."
Mit dem Geständnis steht fest: Der Mann holte die Schülerin auf einer Sammelfahrt als erste von mehreren Fahrgästen ab. Deshalb saß sie vorn. Er habe ihr über der Kleidung in den Schritt gefasst und seine Hand über Minuten da gelassen, bis die weiteren Passagiere zustiegen.
Aus Angst zeigte die Zwölfjährige keine Regung. Sie schrieb aber noch während des Übergriffs einem Mitschüler über ihr Handy: "Ich werde angefasst." Dafür habe sie sich so gedreht, dass der Fahrer nicht auf ihr Gerät gucken konnte.
Der Mitschüler antwortete, sie solle sich nach der Ankunft an einen Lehrer wenden. Das tat sie. Lehrer und Schulsozialarbeiter reagierten sofort und unterstützten sie. Ihre Eltern wurden informiert, parallel die Polizei, für eine Anzeige.
Für die Verhandlung standen alle Zeugen bereit, darunter auch Lehrer sowie der Mitschüler mit den gespeicherten Handy-Nachrichten. Eine Psychologin hatte wissenschaftlich geprüft, ob die Aussage des Mädchens glaubhaft war. Der Angeklagte erschien im Gericht, sein Anwalt sagte: "Für ihn geht es um die Existenz."
Der Vorsitzende Richter hielt dagegen: "Über ein Urteil verhandeln zu wollen, weil man die Folgen einer Tat nicht tragen will oder nicht tragen kann, halte ich immer für ungünstig." Das Mädchen sei völlig unverdächtig, den Mann falsch belasten zu wollen. Er regte an, über die Wiedergutmachung zu reden.
Die Kehrseite dazu sprach der Anwalt an: Es gehe nicht um etwas, was man "reparieren" könne. Geld zu zahlen sei ein Ersatz. Von der jugendlichen Geschädigten fiel dennoch sichtlich eine Riesenlast ab, als sie nicht mehr aussagen musste. Noch beim Betreten des Saals war ihr die Anspannung anzusehen gewesen.
Der Angeklagte hat bereits eine Vorstrafe zu einem völlig anderen Bereich und lebt mit seiner Frau zusammen. Die Schülerin sprach er an, nachdem sie ihm das erlaubt hatte: "Ich bitte um Entschuldigung", sagte er sachlich. Sie ließ das unbeantwortet. Die Großmutter hatte sie in den Saal begleitet und sagte dem Gericht: "Sie denkt immer noch daran." Nach der Tat litt die Schülerin unter Angst und nahm Hilfsangebote an.
Sein Urteil hat der Mann angenommen, es wird im polizeilichen Führungszeugnis erscheinen. Wie das seine Arbeit beeinflusst, bleibt offen. Schulen bereiten ihre Schüler auf ihren Umgang mit sexuellen Übergriffen vor und geben Unterrichtsstunden zur Vorbeugung.
Ausnahmsweise milde Strafe
Bei sexuellem Kindesmissbrauch droht das Gesetz Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr an. Je nach den Umständen kann es Bewährung geben.
Der angeklagte Taxifahrer erhält ausnahmsweise eine mildere Strafe, weil er gestanden hat, weil er der Schülerin eine erneute Aussage erspart und ihr Wiedergutmachung zahlt.
Die Strafe dürfte aus diesem Grund sogar auf drei Monate beziehungsweise entsprechende Geldstrafe gemildert werden. Das lehnte das Gericht hab, weil das Geständnis erst spät im Verfahren kam.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 11. September 2025.
Ich berichte vom Besuch der Verhandlung.
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