08. Oktober 2025: Asbest- und Abfall-Skandal: Angeklagter Abbruch-Unternehmer muss in Haft
Der 71-jährige Solinger soll aus Gewinnsucht Kosten für Schutzmaßnahmen und für Deponien gespart haben, die letztlich andere für ihn übernehmen mussten. Bei zwei Grundstücken in Heiligenhaus sollen sogar Passanten in Gefahr gewesen, weil sie krebserregende Asbestfasern einatmen konnten.
Weil er auf zwei früheren Firmengrundstücken in Heiligenhaus rücksichtslos und gefährlich mit krebserregendem Asbest umging, muss ein Abbruch-Unternehmer ins Gefängnis. So hat das Amtsgericht Wuppertal geurteilt. Die Richterinnen und Richter verhängten drei Jahre und zwei Monate Freiheitsstrafe gegen den 71-Jährigen. Neben den früheren Dörrenhaus- und Kiekert-Grundstücken in Heiligenhaus sind noch Flächen in fünf weiteren bergischen Städten betroffen. Der Mann soll Arbeiter und seinen Sohn als angebliche Geschäftsführer benutzt haben, damit die Ermittlungen gegen ihn schwieriger werden. Eine Staatsanwältin stellte mit Blick auf Asbest fest: "Die Fasern kann man einatmen. Da waren sogar Passanten gefährdet, denn der Staub macht nicht an den Grundstücksgrenzen halt."
Der älteste Fall im Prozess datiert aus 2015 und 2016. Die Ermittlungen dauerten zehn Jahre und es waren langsame Abläufe bei der Justiz, die das Verfahren verzögerten. Das hat eine Staatsanwältin öffentlich eingeräumt. Auch in der Verhandlung setzten sich die Besonderheiten fort: So verkündete das Gericht sein Urteil ausnahmsweise, obwohl der Angeklagte zu der Zeit fehlte: Er hatte kurz zuvor den Saal verlassen und einen Anwalt erklären lassen: Er fühle sich schlecht und fahre sofort in eine psychiatrische Klinik. Er war für die Verhandlung auf freiem Fuß, hatte aber wiederholt klargemacht, dass er erkrankt sei.
Zeugen berichteten, auf den Heiligenhauser Grundstücken hätten riesige Säcke mit Asbestplatten offen herumgestanden, obwohl sie sicher hätten verschlossen sein sollen. Die Arbeiter hätten keine Schutzkleidung erhalten. Die Bezirksregierung entdeckte die Verstöße und verfügte einen Baustopp. Dennoch soll der Angeklagte angeordnet haben, weiterzuarbeiten.
Weitere Zeugen berichteten von illegalen Aufschüttungen mit belastetem Schutt. Nachdem der Angeklagte mit den Arbeiten fertig war und das Umweltamt Alarm schlug, musste auf einem künftigen Wohngrundstück eine Entsorgung für 300.000 Euro erfolgen. Der Bauherr soll sein Projekt gestoppt haben, weil die zusätzlichen Kosten zu hoch waren.
Eine Familie war mit den Grundstück ihres Wohnhauses betroffen und berichtete: Sie habe dem Angeklagten vertraut, den sie als Fachmann angesehen hätten. Ein Nachbar habe sie beim Bauamt angezeigt, weil der illegale Schutt auf sein Grundstück zu rutschen drohte. Auch sie hätten 30.000 Euro zusätzlich für die Beseitigung ausgeben müssen.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der 71-Jährige rücksichtslos die Gesundheit vieler Menschen aufs Spiel gesetzt hat. Er ist vorbestraft wegen Steuerhinterziehung und weil er Arbeiter ohne Anmeldung und Sozialversicherung beschäftigt hat. Die Vorsitzende Richterin bezog sich auf Aussagen von Arbeitern und Auftraggebern als sie zusammenfasste: "Er wusste, worum es geht. Er hatte alles im Griff."
Angesichts der langen Dauer des Verfahrens erklärte die Staatsanwältin, die Ermittlungen seien wegen der technischen Gesichtspunkte besonders aufwändig gewesen. Außerdem habe sie bei vielen Schritten neben der Polizei die Umweltbehörden mehrerer Städte und die Bezirksregierung einbeziehen müssen.
Über den Angeklagten führte sie einen Zeugen an, der den 71-Jährigen "Betrüger" und "Heiratsschwindler" genannt hatte, während ein Arbeiter ihn als zuverlässigen Zahler von Löhnen gelobt hat. Der Mann fahre mindestens acht teure Sportwagen, die er seiner Frau überschrieben habe, während er sich selbst als mittellos und Rentner ausgibt. Wiederum einer weiteren Zeugenaussage zufolge arbeitet er aber immer noch auf Baustellen.
Für den 71-Jährigen stellte ein Anwalt zur Verteidigung klar: "Es geht nicht darum, seinen Charakter zu verurteilen." Sein Antrag lautete auf Freispruch. Anders als sonst üblich gab der Anwalt aber kein Wort der Begründung an und ließ offen, welche Punkte er anders sieht als die Staatsanwaltschaft. Er verwies statt dessen darauf, dass sein Mandant eine zweite Verhandlung beim Landgericht beantragen kann. Auf Anfrage nach der Verhandlung ließ der Anwalt unbeantwortet, was der Grund für sein Verhalten sein könnte.
Im Prozess benannte er keine weiteren Zeugen und auch keine entlastenden Argumente. Sein Mandant hatte die Verhandlung schweigend angehört und sich nur von Zeit zu Zeit leise mit ihm beraten. Er soll zeitweise wechselnde Adressen benutzt haben, um sich vor den Behörden zu verstecken. Zu den Vorwürfen und seiner Lebenssituation schwieg er, wie es sein Recht war.
Wird die Strafe bestätigt, muss der Angeklagte sie im Gefängnis verbüßen und wird dort auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft vorbereitet.
Komplizierte Gesetze
Das Gericht sah in einigen Fällen einen verbotenen Umgang mit Abfällen; in anderen soll der Angeklagte unerlaubt gefährliche Deponien auf Privatgrundstücken und an einem Firmensitz errichtet haben.
Die Gesetze sehen für die Umwelttaten überwiegend Strafen bis zu höchstens fünf Jahre vor, wie etwa bei Betrug. Geldstrafe ist bei geringen Fällen möglich.
In vielen der Fälle sind die Kosten für Schäden noch nicht abschließend geschätzt.
Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, Schöffengericht, vom 8. Oktober 2025
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