Dirk Lotze - Journalist
Unternehmer gesteht sexuellen Missbrauch seiner Tochter

Gerichtsinsel

13. Oktober 2025: Unternehmer gesteht sexuellen Missbrauch seiner Tochter

Ein 56-jähriger Unternehmer aus Heiligenhaus hat gestanden, seine Tochter sexuell missbraucht zu haben, als sie noch ein Kind war. Schon vor Prozessbeginn zahlte er dem Mädchen 20.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht Wuppertal berichtete die Mutter, dass ihre Tochter bis heute nicht wieder baden mag. Das Gericht befasst sich nun mit den Folgen der Taten.

Ein 56-jähriger Unternehmer aus Heiligenhaus hat vor dem Landgericht Wuppertal den sexuellen Missbrauch seiner Tochter gestanden. Das Mädchen stammt aus einer Beziehung, die der Mann laut Aussagen neben seiner Ehe führte und zeitweise geheim hielt. Die Übergriffe ereigneten sich ab 2020 über einen Zeitraum von zwei Jahren, meist an Wochenenden, wenn das Kind ihn in seiner Wohnung besuchte. Damals war sie im Grundschulalter.

Mit seiner Aussage wollte der Mann dem Mädchen eine belastende Befragung vor Gericht ersparen, nachdem sie bereits vor der Polizei ausführlich ausgesagt hatte. Bereits vor Beginn der Hauptverhandlung hatte er sich in psychologische Therapie begeben und 20.000 Euro Schmerzensgeld an die Tochter gezahlt – ein Schritt, den das Gericht bei der Strafzumessung berücksichtigen darf. Zum Trost für die Mutter stellte die Vorsitzende Richterin fest: "Er hat Ihre Tochter ins Recht gesetzt, so dass nie wieder jemand behaupten kann, dass es nicht stimmen würde."

Im Prozess geht es um neun Übergriffe auf einem Sofa in der Wohnung des Mannes, die sich nach dem getrennten Baden ereignet haben sollen.

Zum Schutz der Intimsphäre wurde die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen. Hinter verschlossenen Türen bestätigte der Mann den Ablauf der Taten und schilderte deren Auslöser. Als die Zuschauer wieder in den Saal gelassen wurden, saß er gebeugt am Angeklagtentisch und presste die Hände auf sein Gesicht. Der Mann ist auf freiem Fuß. Sein Anwalt teilte mit, dass er eine Strafe anstrebt, die er nicht im Gefängnis verbüßen muss, solange er Auflagen einhält.

Die Vorsitzende gab dem 56-Jährigen keinen Anlass, auf ein so mildes Urteil zu hoffen. Stattdessen machte sie deutlich, dass eine Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren realistisch sei. Das Gericht werde aufklären müssen, was das Verhalten vor und nach den Taten war, was die Folgen sind und wie die psychologische Behandlung verläuft.

Die Mutter berichtete, dass sich ihre Tochter Anfang 2022 im familiären Umfeld offenbart hatte. Sie zeigte dem Gericht eine Handbewegung, mit der ihre Tochter damals ergänzte, was sie verbal noch nicht ausdrücken konnte, und sagte: "Ich habe mich an eine Lehrerin gewandt, da wurde mir klar: Ich brauche Hilfe."

Diese kam vom Jugendamt und dem Kinderschutzbund, der auch die Tochter bei einer Videoaussage unterstützte. Neben der ausführlichen polizeilichen Aussage gab das Mädchen zusätzlich eine Aussage bei einer Gutachterin ab, die ihre Angaben wissenschaftlich auf Glaubhaftigkeit prüfte. Solche Gutachten sind für das Gericht oft eine wichtige Unterstützung, wenn Kinder aussagen.

Das Mädchen ist bisher nicht in Therapie gegangen, weil es am liebsten nicht mehr über die Taten sprechen möchte, berichtete die Mutter. Die Folgen seien jedoch bis heute greifbar: "Sie mag nicht mehr baden." Zudem meide sie bestimmte Süßigkeiten, die sie mit dem Vater in Verbindung bringe. Der Kontakt zwischen Tochter und Vater sei vollständig abgerissen.

Vor dem Urteil will das Gericht noch den Kriminalbeamten befragen, der die Ermittlungen geleitet hat.

Ich verzichte aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes auf nähere Angaben zur Branche oder zum Unternehmen des Angeklagten.

Langes Verfahren

Der offizielle Vorwurf gegen den 56-Jährigen liegt seit 2023 im Landgericht Wuppertal.

Die Verhandlung beginnt erst jetzt, weil das Gericht mit Strafverfahren stark belastet ist. Die Richterinnen und Richter müssen Fälle vorziehen, wenn Angeklagte in Untersuchungshaft sitzen.

Wer Unterstützung benötigt oder Verdachtsfälle melden möchte, kann sich anonym und kostenlos an das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch wenden: 0800 22 55 530.

Prozessbeginn vor dem Landgericht Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 13. Oktober 2025.
Ich berichte vom Besuch des Termins.


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Zuletzt geändert am 18. Oktober 2025