Dirk Lotze - Journalist
Unternehmer erhält zweijährige Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter

Gerichtsinsel

16. Oktober 2025: Unternehmer erhält zweijährige Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter

Das Landgericht Wuppertal hat einen 56-jährigen Mann aus Heiligenhaus in neun Fällen des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter schuldig gesprochen. Das Mädchen war bei den Übergriffen zwischen fünf und acht Jahre alt. Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde ausnahmsweise zur Bewährung ausgesetzt.

Ein 56-jähriger Unternehmer aus Heiligenhaus erhält eine Bewährungsstrafe wegen neunfachen sexuellen Missbrauchs seiner Tochter. Die Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren braucht er ausnahmsweise nicht im Gefängnis verbüßen, wenn er drei Jahre ohne neue Straftaten bleibt und sich in Psychotherapie begibt. Bereits vor dem Prozess hatte er dem weiter minderjährigen Mädchen 20.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt. Weitere fünftausend Euro stellte er in Aussicht.

Der Mann hatte zum Prozessbeginn gestanden und alle Vorwürfe eingeräumt. Damit brauchte die Tochter nicht mehr auszusagen. Laut Aussagen aus dem Umfeld stammte das Mädchen aus einer Verbindung, die der Mann neben seiner Ehe führte und zeitweise verheimlichte. Die Tochter habe bei ihm gebadet, wenn sie ihn besuchte. Anschließend habe er sie auf einem Sofa sexuell missbraucht. Er soll von ihr verlangt haben, dass sie seine Übergriffe verschwieg.

Die Mutter des Mädchens berichtete im Gericht über die Folgen der Tat und beschrieb: "Sie mag nicht mehr baden." Sie lehne nun auch bestimmte Süßigkeiten ab, die sie mit dem Vater in Verbindung bringe. Die Tochter habe sich Anfang 2022 in der Familie offenbart. Sie, die Mutter, habe über Jugendamt und Kinderschutzbund Hilfen organisiert und die Besuche beendet. Die Strafanzeige datiert vom folgenden Sommer.

Teile des Verfahrens wurden zum Schutz der Intimsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Gericht geht anhand der Aussagen davon aus, dass es bei jedem Besuch Übergriffe gab. Aber nur die neun Vorfälle, die das Urteil erfasst, ließen sich konkret benennen, so dass sie zum Thema im Verfahren gemacht werden durften.

Für drei Jahre wird ein Sozialarbeiter der Justiz den Mann bei der Resozialisierung unterstützen. Dieser Beamte muss auch überwachen, dass der Mann seine Therapie einhält. Sie soll dem 56-Jährigen helfen, sein Verhalten zu ändern und Situationen zu vermeiden, in denen er Kinder sexuell belasten könnte. Sein Zustand gilt nach internationalen Maßstäben nicht als Krankheit, die man behandeln könnte. Es geht vielmehr lernen, seine Impulse zu kontrollieren, sein Verhalten zu ändern und keine neuen Straftaten zu begehen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann beantragen, dass der Bundesgerichtshof es überprüft.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 15. Oktober 2025.
Ich berichte nach dem Besuch des Prozessbeginns und der Mitteilung des Gerichts zum Urteil.


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Zuletzt geändert am 18. Oktober 2025