Dirk Lotze - Journalist
Kokainhandel: So identifizierte die Polizei den Angeklagten

Gerichtsinsel

21. Oktober 2025: Kokainhandel: So identifizierte die Polizei den Angeklagten

Der 25-jährige Mann war über Jahre nur unter seinem Tarnnamen "Pokémon" bekannt. Jetzt hat er bestätigt, der international gesuchte Kokainhändler zu sein. Die belastenden Aussagen eines Komplizen gegen ihn konnten die Ermittler gerichtsfest machen.

Der Durchbruch gelang, nachdem ein verurteilter Solinger über Jahre geschwiegen hatte. Zur Quelle seiner Lieferungen hatte er nie mehr gesagt als den Tarnnamen "Pokémon". Erst als sein Urteil über acht Jahre und sechs Monate rechtskräftig war, nannte er auf die Frage einer Ermittlerin Namen, Vornamen und alle Details, die er wusste. Das berichteten Zeugen vor dem Landgericht Wuppertal.

Sechs Monate nach der entscheidenden Aussage wurde der 25-jährige Mann in Kroatien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert; jetzt läuft sein Strafprozess. Ihm wird vorgeworfen, den Handel mit 120 Kilogramm Kokain aus dem Ausland vermittelt zu haben – im Wert von 2,7 Millionen Euro. Er hat gestanden und muss laut Richtern mit Freiheitsstrafe zwischen sechs und sieben Jahren rechnen. Das ist nach der Rechtsprechung in Deutschland ein übliches Maß bei dieser Menge Drogen, wenn nur ein Teil in Umlauf gelangte und es ein Geständnis gibt. Die schwer belastende Aussage des Hinweisgebers kommentierte der 25-Jährige nicht öffentlich. Er zeigt sich im Gericht äußerlich unberührt, mit ernstem Gesicht.

Die beiden Männer stammen aus demselben Heimatort in Albanien und kannten sich bereits von dort. Der Hinweisgeber hatte private Fotos des 25-Jährigen in seinem Handy und nannte ihn in Chats beim abgekürzten Vornamen, so lange es nicht um Drogen ging. Die Polizei glich alle Informationen ab, bis sich das Puzzle fügte. Die Ermittlerin sagte vor Gericht aus: "Wir ließen ihn eine Personenbeschreibung abgeben, um die Identifizierung zu überprüfen." Er identifizierte den Mann später auch auf Polizeifotos.

Als der Name vorlag, konnten die Ermittler im Handy des Hinweisgebers alle Nachrichten des Angeklagten während der Taten zuordnen: Es ergab sich ein minutiöses Bild der Taten – von Absprachen über Kurierrouten bis zu misslungenen Lieferungen. Einmal schrieb der Angeklagte dem Hinweisgeber sogar: "Ich könnte auch 1000 Kilogramm Kokain liefern. Du brauchst es nur sagen."

Klar ist inzwischen auch: Einmal hielt sich der Angeklagte im Haus des Hinweisgebers in Ohligs auf, während das letzte der sechs Geschäfte ablief. Die Polizei observierte das Grundstück, durchsuchte später und stellte mehrere Fahrzeuge sicher.

Das Landgericht will am Donnerstag, 23. Oktober, die letzten Zeugen hören und noch am selben Tag das Urteil sprechen.

Verhandlung des Landgerichts Wuppertal, 2. Große Strafkammer, am 21. Oktober 2025.
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Zuletzt geändert am 23. Oktober 2025