23. Oktober 2025: Kokain-Geschäfte vermittelt: Angeklagter muss sechs Jahre und sechs Monate in Haft und wird dann abgeschoben
Der 25-jährige Mann hat laut Urteil vom Ausland aus Kokain-Geschäfte anderer Täter in Solingen über 120 Kilogramm vermittelt. 2024 wurde er von einem Komplizen verraten und in Kroatien festgenommen. Vor Gericht hat er gestanden. Er war der Mann mit dem Tarnnamen Pokémon.
Er wurde in Kroatien festgenommen und er hatte Kokain über 120 Kilogramm für ein Solinger Drogennetzwerk vermittelt. Das Landgericht Wuppertal verurteilte einen 25-jährigen Mann nach Geständnis zu sechs Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Später wird er nach Albanien abgeschoben. Vom Ausland aus versorgte der Mann eine Gruppe im Stadtteil Ohligs, zu der auch ein Mann mit auffälligen Immobilien und Luxusautos gehörte.
2024 verriet ihn dieser Mann, als dessen Strafurteil endgültig bestätigt wurde. Sechs Monate später wurde der 25-Jährige festgenommen, der in den Handy-Netzen der Drogenhändler nur unter dem Tarnnamen Pokémon bekannt war.
Unter anderem vermittelte er in Handy-Chats Kokain aus Belgien. Die Gruppe plante Verkäufe im europäischen Rahmen, in einem Fall an die ’Ndrangheta aus Kalabrien. Mindestens drei Geschäfte allerdings kamen nicht zur Abwicklung. Zu Drogen im Wert von mehreren Millionen Euro habe es verbindliche Absprachen gegeben, allerdings ohne dass der 25-Jährige persönlich Zugriff darauf gehabt hätte.
Das Gericht wertete die Tat als typische Gehilfen-Tätigkeit und berücksichtigte das volle Geständnis. Das Urteil folgt weitgehend den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Der Mann habe sich kooperativ verhalten und den Prozess abgekürzt, stellte der Vorsitzende fest: „Das hätte uns hier auch Monate beschäftigen können.“
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess ernst und konzentriert. Den Verrat durch seinen Komplizen ließ er unkommentiert. Er sagte aus, er habe Abitur; in seiner Heimat habe er am Bau und in Gaststätten gearbeitet. So habe er seine Eltern unterstützt. Der Vater sei schwer erkrankt und er sorge sich, ihn nicht mehr lebend wiederzusehen. Löhne, Lebensstandard und medizinische Versorgung in Albanien gelten nach europäischen Maßstäben als besonders niedrig.
Der Staatsanwaltschaft zufolge soll der Mann nach der Hälfte seiner Strafe in seinen Heimatstaat Albanien abgeschoben werden. Dort erwartet ihn laut Mitteilungen im Prozess weitere Strafverfolgung. Die vorzeitige Abschiebung dient in Deutschland dazu, neue Straftaten zu verhindern und die Haftanstalten zu entlasten. Kritiker hingegen sehen darin eine Auslagerung staatlicher Verantwortung.
Der Bundesgerichtshof kann das Urteil noch überprüfen.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 2. Große Strafkammer, vom 23. Oktober 2025.
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