Dirk Lotze - Journalist
Täter zeigte sich selbst an: Landgericht urteilt über Tankstellenraub

Gerichtsinsel

11. November 2025: Täter zeigte sich selbst an: Landgericht urteilt über Tankstellenraub

Bei dem Überfall mit Messer auf eine Tankstelle am Rand von Remscheid 2021 hatte es keine Spuren gegeben. Vier Jahre später erschien ein heute 26-jähriger Mann bei der Polizei und beschuldigte sich und einen sieben Jahre älteren Komplizen. Als Hintergrund für die Tat nannten die Männer Drogensucht und psychische Erkrankung. Die überfallene Tankstellenmitarbeiterin, damals 19, leidet bis heute unter der Tat. So Urteilen die Richter in einem Ausnahmefall.

Nach einem Tankstellenüberfall mit vorgehaltenem Messer in Remscheid-Lüttringhausen hat das Landgericht Wuppertal über zwei Männer geurteilt. Ein 26-Jähriger braucht ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe nicht abzusitzen, wenn er keine neuen Taten begeht und sich in Drogentherapie begibt. Sein sieben Jahre älterer Komplize ist freigesprochen, weil er schuldunfähig war.

Das hatte ein Gerichtspsychiater überraschend im Prozess festgestellt. Nach der Tat vom Mai 2021 hatte es keine Spuren gegeben. Der 26-Jährige stellte sich trotzdem in diesem Frühjahr und belastete auch seinen Komplizen. Sein Anwalt sagte: "Es muss vier Jahre lang an ihm genagt haben." Inzwischen haben beide die Tat gestanden.

Der Vorsitzende Richter nannte die Konstellation einzigartig: "So was habe ich noch nicht erlebt." Beide Männer haben gute Bildungsabschlüsse, keine Vorstrafen und leben bei wohlhabenden Eltern und zweitweise in Kliniken. Beide haben Remscheid-Kontakte aus der Kindheit und nehmen jeweils Cannabis und Amphetamin; sie waren in Behandlung wegen Sucht und psychischer Erkrankung.

Am Tatabend befanden sie sich einer Therapieeinrichtung und entschieden sich zur Tat, nachdem der Ältere sagte, sie seien "Gangster". Gemeinsam fuhren sie zur Tankstelle. Der Jüngere betrat den Verkaufsraum mit dem Messer; der Ältere wartete draußen. Beide flüchteten mit 380 Euro und Zigaretten.

Der Ältere gilt als psychisch krank und schuldunfähig; unter anderem fühlt er sich "ferngesteuert", erläuterte der Gerichtspsychiater aus. Er habe aber weder vorher noch hinterher Gewalt angewendet und sei aus medizinischer Sicht nicht gemeingefährlich. Der Raub sei ein Einzelereignis in seinem Leben. Deshalb lägen keine Voraussetzungen vor, den Mann in eine Klinik einzuweisen.

Der Anwalt der überfallenen Tankstellenmitarbeiterin zog als bitteres Fazit: "Es fällt schwer, sich das so anzuhören." Seine Mandantin, damals 19-jährig, sei "mehr als beeindruckt" und habe im Gericht bewegend ausgesagt. Sie habe den Nebenjob neben ihrer damaligen Ausbildung gebraucht und erledige inzwischen ihre Arbeit in einer Kindertagesstätte auf bewunderungswürdige Weise. Die Tat belaste sie bis heute.

Dennoch beantragte auch dieser Anwalt den Freispruch für den älteren Angeklagten. Der Jüngere hat seine Strafe angenommen und muss sich nun innerhalb einer Woche zur Drogentherapie melden.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 2. Strafkammer, vom 11. November 2025.
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Zuletzt geändert am 13. November 2025