13. November 2025: Angeklagter in Prozess um Mordversuch ist aus Untersuchungshaft entlassen
Der 40-Jährige muss sich vor dem Landgericht Wuppertal verantworten, weil er versucht haben soll, in Solingen einen Gegner mit einem Geländewagen zu töten. Hintergrund soll Streit um Drogengeschäfte sein, eine Verurteilung wegen Mordversuchs könnte lebenslange Haft bedeuten. Obwohl zahlreiche Aussagen gemacht wurden, bleiben noch einige Punkte unklar - es bestehen aber klar Zweifel daran, dass er gefahren ist. Dieses Zwischenfazit zogen die Richterinnen und Richter einen Verhandlungstag vor dem geplanten Urteil. Zuvor waren sie Fragen rund um den Auftritt eines angeblichen falschen Zeugen nachgegangen und um ein angebliches Geständnis des Angeklagten per Telefon.
Im Prozess um Mordversuch am Solinger Landwehr ist der 40-jährige Angeklagte vorläufig wieder auf freiem Fuß. Der Mann wird offiziell beschuldigt, am 18. Januar 2025 mit einem Geländewagen versucht zu haben, einen Gegner zu töten. Das Opfer leidet bis heute unter den Verletzungen. Nach zahlreichen Aussagen hat das Landgericht Wuppertal den 40-Jährigen bereits vor dem Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen: Es bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass er gefahren ist. Er darf mit Freispruch rechnen. Der Vorsitzende Richter warnte den Mann vorsorglich: "Es ist ein Zwischenstand. Das Wasser kann auch wieder steigen bis zum Hals."
Verletzter und Angeklagter sind entfernt miteinander verschwägert. Laut Aussagen soll der Streit um Drogengeschäfte gegangen sein, in die beide verwickelt seien. Der 40-Jährige, ein Familienvater, wurde im Februar unter falschem Namen in einem Hotel festgenommen. Dort fand man eine scharfe Pistole. Seitdem saß er in Untersuchungshaft, bis er jetzt entlassen wurde.
Dem Vorwurf zufolge soll der Mann sein Opfer vor einer Fitness-Einrichtung gezielt angefahren haben. Das Opfer wurde schwer verletzt. Sichtlich aufgewühlte Zeugen sagten über das Geschehen im Gericht aus. Sie hatten den Rettungsdienst gerufen.
Am Tattag tauschten Angehörige entsetzt Anrufe aus, um sich zu informieren. Am jüngsten Verhandlungstag sagte einer der Söhne des Verletzten aus: Der 40-Jährige habe ihm damals per Telefon gesagt, dass er eine Drohung wahrgemacht habe. Außerdem sei im Gericht ein Mann unter falscher Identität als angeblicher Vater des Angeklagten zur Entlastung erschienen. Mit einem Handy-Video könne er das beweisen.
Kein anderer Zeuge hat ein Geständnis beschrieben. Im Prozess hat vielmehr ein Experte für Wiedererkennungen ausgesagt: Auf Sicherheitsvideos vom Tatort, die den Geländewagen zeigen, sind die Insassen nicht zu identifizieren. Zu dem fraglichen Zeugen fragte das Gericht das Passfoto aus dem Einwohnermeldeamt ab und stellte fest: Es zweifelt nicht an der Echtheit des Zeugen. Der Anwalt des Angeklagten kommentierte dazu: "Das war ein Versuch, das Gericht hinters Licht zu führen."
Beim nächsten Verhandlungstag am 1. Dezember 2025 will das Gericht letzte Zeugen befragen und dann urteilen.
Fortsetzungstermin vor dem Landgericht Wuppertal, 5. Strafkammer, am 13. November 2025.
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