21. November 2025: Nacktfotos vom eigenen Sohn getauscht: Angeklagter zu Freiheitsstrafe verurteilt
Der 44-jährige Mann aus Velbert brauchte die Fotos zum Tauschen über das Internet, gestand er vor dem Landgericht Wuppertal. Der Zehnjährige habe sich für die Aufnahmen ausgezogen, aber den Sinn nicht erkannt. Die Richterinnen und Richter verurteilten den Angeklagten zu drei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, die er zur Resozialisierung im Gefängnis verbüßen muss. Die Polizei hatte bei insgesamt drei Durchsuchungen in seiner Wohnung kinder- und jugendpornograpische Bilder festgestellt, Computer und Handys beschlagnahmt.
Ein 44-jähriger Mann aus Velbert hat Nacktfotos von seinem eigenen Sohn angefertigt, um über das Internet mit Gleichgesinnten sogenannte Kinderpornos zu tauschen. Diesen Grund für Taten aus Frühjahr 2022 hat der alleinstehende Mann vor dem Landgericht Wuppertal gestanden. In seinem Prozess ging es um 19 einzelne Straftaten wie Besitz und Chats um angeblichen Sex mit zwölfjährigen Mädchen. Dafür verhängten die Richterinnen und Richter insgesamt drei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe. Sie muss bei dieser Höhe zur Resozialisierung immer im Gefängnis verbüßt werden. "Es ist das, was sein muss", zog der Vorsitzende Richter als Fazit.
Der 44-Jährige ist geschieden und arbeitsloser Facharbeiter; für den Prozess war er auf freiem Fuß. Im Gericht zeigte er sich still und in sich gekehrt. Bevor er den Saal betrat, beriet er sich mit seinem Anwalt. An der Tür zögerte er leicht und zeigte damit, wie schwer ihm der Gang in die Stafverhandlung fiel.
Polizei durchsuchte mehrfach
Der Mann war 2022 mehrfach einer amerikanischen Kinderschutzorganisation aufgefallen, als die systematisch das Internet auswertete. Aufgrund dieser Anzeigen durchsuchte die Polizei zweimal seine Wohnung, zuletzt im August diesen Jahres. Sie fand jedes mal Sexbilder von Minderjährigen: teils Jugendliche, teils im Kleinkind- oder Grundschulalter. Computer und Handys des Mannes stellten die Fahnder jeweils sicher. Wer die Chat-Partner waren und ob er tatsächlich Kontakt mit Zwölfjährigen hatte, haben die Ermittlungen nicht ergeben. Der Inhalt in diesen Fällen soll sich um mögliche Verabredungen zum Sex gedreht haben.
Strafrechtlich geht es um Besitz und Zugänglichmachen der entsprechenden Bilder für Kinder, um Herstellen von Kinderpornographie und um versuchten, sexuellen Kindesmissbrauch ohne Körperkontakt - nämlich über den Chat.
Geständnis erspart dem Sohn die Aussage
Das umfassende Geständnis des Mannes ersparte seinem Sohn eine belastende Aussage im Gericht. Er ist weiter im Kindesalter und laut dem 44-Jährigen hatte er den Sinn der Nacktfotos nicht verstanden. Der Vorsitzende Richter stellte darauf klar: "Dann ist es auch gut, wenn es dabei bleibt." Der Angeklagte hatte zum Schutz der Intimsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Deshalb ist nicht bekannt, ob der Junge zur Tatzeit bei ihm lebte oder zu Besuch war. Es handele sich aber nicht um Alltagsbilder, wie etwa beim Baden, stellte das Gericht heraus: "Das Kind hat sich für die Fotos ausgezogen." Diese Taten stellten deshalb die schwerwiegendsten Handlungen des Prozesses dar.
Laut den Angaben des 44-Jährigen ist er seit mehreren Jahren arbeitslos und hat keine Aussicht auf Anstellung. Aufgrund des Strafverfahrens um Kinderpornographie habe er sich in Therapie begeben, sagte der Mann. Wie lange die noch dauern müsse, sei ungewiss.
Negative Sozialprognose
"In dieser Situation ist Haft vermutlich kontraproduktiv", räumte der Vorsitzende Richter ein. Es bleibe dennoch dabei, weil es unumgänglich sei. Der Mann habe eine negative Sozialprognose und deshalb sei ohne Freiheitsstrafe mit weiteren Taten zu rechnen, vor allem über das Internet. Er könne versuchen, in offenen Vollzug zu kommen, so dass er dann tagsüber in Therapie und ansonsten ins Gefängnis gehen würde.
Der 44-Jährige kann das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen und bleibt so lange in Freiheit.
Kinderpornographie betrifft alle sozialen Schichten
Verurteilungen wegen Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind in Nordrhein-Westfalen rückläufig und erfassten 2024 zwei Prozent der Angeklagten.
Der Besitz von sogenannter Kinderpornographie macht davon einen wesentlichen Teil aus.
Sie betrifft Angeklagte aus allen sozialen Schichten - vom Arbeitslosen bis zum Arzt oder Firmenchef.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 1. Strafkammer, vom 21. November 2025.
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