Dirk Lotze - Journalist
Chat-Bekannte mit dem Tod bedroht: Angeklagter muss in Therapie

Gerichtsinsel

12. Dezember 2025: Chat-Bekannte mit dem Tod bedroht: Angeklagter muss in Therapie

Der 34-Jährige hatte die Frau auf einer Chat-Plattform kennengelernt. Als sie den Kontakt beenden wollte, drohte er ihr den Tod an. Vor dem Landgericht Wuppertal erklärte der Mann, er habe selbst nach Hilfe gesucht. Er sei über seine eigene Tat erschrocken.

Eskalation im Chat

Ein 34-jähriger Mann aus Remscheid hat eine Internet-Bekannte mit massiver Gewalt bedroht - mit Tod durch Feuer und Säure, wenn sie nicht "bei ihm bleiben" wolle. Beide hatten sich nie persönlich gesehen. Die Drohnachrichten des Mannes im Chat wurden ausgelöst, als die Frau den Kontakt beenden wollte. Das Landgericht Wuppertal hat das frühere Urteil des Remscheider Amtsgerichts gegen den Mann abgeändert: Er muss sich in Behandlung begeben und braucht dann ausnahmsweise neun Monate Freiheitsstrafe nicht abzubüßen. "Sie müssen in Therapie", sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

Vorbestraft wegen ähnlicher Tat

Der Angeklagte ist angelernter Arbeiter, lebt allein und hat alle Vorwürfe bestätigt. Er hat wegen einer ähnlichen Tat bereits Haft verbüßt und ist derzeit ohne Stelle. Im Gericht erklärte er, er begehe solche Übergriffe, wenn er sich von einer Frau zurückgewiesen fühle. Er habe deshalb schon nach Behandlungsmöglichkeiten gesucht.

Bei dem Geschehen vom Sommer 2023 hatte die Frau ihm nach einigen Wochen geschrieben: "Es wird mir zuviel."

Flut von Drohungen

Was folgte, war eine Flut von Nachrichten des Mannes: Sie dürfe sich nicht zurückziehen; er werde sie in Stücke schneiden und verstümmeln. Er richtete unter ihrem Namen Profile auf Internetseiten für Prostitution ein und sorgte dafür, dass die E-Mails dazu an die Arbeitgeberin der Frau gingen.

Chefin schützt die Frau

Die Chefin, eine gute Freundin, schützte sie: In die Firmenräume ließ sie unbekannte Männer vorübergehend nur noch nach Überprüfung ein. So groß war die Sorge vor einem realen Angriff. Die geschädigte Frau schaltete die Polizei ein.

"Die Tat spricht für sich", stellte der Richter im Landgericht fest. Die Bedrohungen überstiegen weit das Maß, das er aus Prozessen kenne: "Als ich das gelesen habe, habe ich mich gefragt: 'Was stimmt mit dem nicht?'"

Entschuldigungen belegen Reue

Die Antwort wisse er nicht, sagte der Angeklagte. Die Augen geöffnet habe ihm, als die Polizei ihn warnte, endlich aufzuhören. An die Frauen schrieb er Entschuldigungsbriefe, die der Richter vorlas.

Therapie statt Haft

Den Wechsel zu Therapie statt Haft schlug neben der Verteidigerin des Mannes schließlich auch die Staatsanwältin vor: "Mit Behandlung hat er es noch nicht versucht." Die Chance solle er haben. Das Gericht folgte dem und fügte hinzu: Anhand der Briefe des Mannes stelle es Reue fest. Und die führe jetzt zu einer günstigen Sozialprognose.

Ein Sozialarbeiter der Justiz wird die Therapie überwachen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 11. Dezember 2025.
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Zuletzt geändert am 12. Dezember 2025