Dirk Lotze - Journalist
22-Jähriger ließ 15-Jährige als „Haushälterin“ bei sich leben

Gerichtsinsel

16. Dezember 2025: 22-Jähriger ließ 15-Jährige als „Haushälterin“ bei sich leben

In Remscheid soll die Jugendliche seine kranke Mutter gepflegt haben, statt bei ihrer Familie zu leben und zur Schule zu gehen. Bei mindestens zwei Gelegenheiten soll er sie sexuell missbraucht haben. Das Landgericht Wuppertal verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe; gegen Angehörige laufen weitere Verfahren.

Sexuelle Übergriffe trotz Verantwortung als Erwachsener

Ein Mann aus Remscheid hat zwischen Frühjahr und Sommer 2024 eine 15-Jährige bei sich und seiner kranken Mutter wohnen lassen, damit sie die Pflege der älteren Frau übernehmen sollte. Das hat das Landgericht Wuppertal festgestellt. Der 22-Jährige erhält ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen – weil er für das Mädchen verantwortlich war und sexuelle Übergriffe beging. Die Strafe muss er nicht im Gefängnis verbüßen, wenn er drei Jahre lang keine neuen Straftaten begeht. Für das Verfahren war er in Untersuchungshaft. Nach Überzeugung des Gerichts wurde von seiner Familie an ihre Familie Geld gezahlt. Im Zusammenhang mit dem Geschehen laufen gegen Angehörige noch weitere Strafverfahren.

Richterin mahnt Verantwortung an

Die Vorsitzende Richterin stellte zum Urteil klar: "Es darf keine Minderjährige als Haushälterin, Pflegerin, Partnerin oder Gespielin aufgenommen werden. Das geht nicht."

Das Gericht geht davon aus, dass das Mädchen von ihrer Familie außerhalb nach Reinshagen kam. Nach sexuellen Handlungen in der ersten Nacht soll der 22-Jährige am folgenden Morgen erklärt haben: Sie seien nun ein Paar. Sie müsse den Haushalt erledigen und für die Mutter sorgen.

Außenstehende rufen die Polizei

Später soll es weiteren Sex gegeben haben. Im November lief sie aus der Wohnung davon und suchte Hilfe bei Außenstehenden. Die riefen die Polizei. Das Mädchen lebt inzwischen wieder bei seinen Eltern. Laut Attesten durchläuft sie eine psychologische Therapie.

Aussagen und Zweifel

Für den Prozess hatte das Gericht Zeugen befragt und Aussagen verglichen. Zeitweise war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, weil es um intime Abläufe ging. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann mehrere Vergewaltigungen der 15-Jährigen vorgeworfen.

Keiner der schwerwiegenderen Vorwürfe habe sich erwiesen, fasste die Vorsitzende zusammen: Die Aussagen des Mädchens brächten bis zu vier Versionen für ein Geschehen.

"Finger weg!" – klare Worte zum Schluss

Es bleibt, dass der 22-Jährige wusste, wie alt die Geschädigte war, und dennoch sexuelle Handlungen ausführte. Der Mann hatte ausgesagt, er habe gezweifelt, wie er sich verhalten sollte. Fazit der Richterin: "In dieser Konstellation heißt es: Finger weg!"

Angeklagter und Staatsanwaltschaft können das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.

Urteil des Landgerichts Wuppertal, 4. Strafkammer, vom 16. Dezember 2025.
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Zuletzt geändert am 18. Dezember 2025