19. Dezember 2025: Versuchter Brandmord: Fünf Jahre Haft für 53-jährigen Solinger
Das Landgericht Wuppertal hat einen 53-jährigen Solinger wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte in einem Mehrfamilienhaus Grillanzünder im hölzernen Treppenhaus ausgegossen und versucht, ihn anzuzünden. Er hat gestanden, sein Vorbild sei der Brandmord an der Grünewalder Straße 2024 gewesen, bei dem eine vierköpfige Familie starb. Nach seinen Angaben wollte der Mann selbst im Feuer zu Tode kommen. Nachbarn kämpfen bis heute mit seelischen Folgen.
Grillanzünder und Brennpaste im Treppenhaus
Ein 53-jähriger Mann aus Solingen hatte im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses an der Schützenstraße flüssigen Grillanzünder und Brennpaste verteilt und versucht, diese anzuzünden. Das Feuer griff nicht, die gefährliche Situation ließ aber die Nachbarn panisch fliehen. Sie leiden bis heute unter den Geschehnissen vom 31. Mai 2025. Nun hat das Landgericht Wuppertal den Angeklagten wegen Mordversuchts verurteilt. Er soll fünf Jahre Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen und bleibt in Untersuchungshaft, bis das Urteil bestätigt ist.
Feuer hätte zehn Menschen in Lebensgefahr gebracht
Nach Überzeugung des Gerichts hätte ein Brand sämtliche zehn Mitbewohner des Mannes in Lebensgefahr gebracht. Mehrere von ihnen haben ausländische Familiengeschichten, deshalb stellte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung klar: "Es gibt rechte Täter, die Menschen töten, weil ihre Familien nicht seit 500 Jahren in Deutschland wohnen. Aber so einen haben wir hier nicht vor uns." Das Gericht folgte der Aussage des Mannes, wonach er seine Situation und seinen Gesundheitszustand aus ausweglos erlebt habe: Er habe sich in seiner Mietwohnung im obersten Geschoss das Leben nehmen wollen.
Angeklagter nannte Brandmord an der Grünewalder Straße als Vorbild
Der Mann hatte im Prozess ausgesagt, der Brandmord an der Grünewalder Straße 2024 sei sein Vorbild gewesen. Damals war eine vierköpfige Familie im Dachgeschoss ums Leben gekommen. Dieses Schicksal hätte er sich für sich vorgestellt.
Spezialkräfte der Polizei unterstützten den Einsatz
Mehrere Nachbarn sagten im Prozess aus, sie hätten nachts Gasgeruch bemerkt, Familien geweckt und alle ins Freie gerettet. Sie leiden seither an Schlafstörungen und Angstzuständen. Bei dem nächtlichen Geschehen hatten Spezialkräfte der Polizei den 53-Jährigen in seiner Wohnung festgenommen.
Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: „Ich ahne schon, dass es den Geschädigten zu wenig ist.“ Er könne verstehen, dass die Tat, die Planung und Durchführung als abstoßend empfunden wird. Er bezog sich aber auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters über den Angeklagten, als er hinzufügte: „Wir haben einen Menschen, der seit 20 Jahren verkümmert ist.“ Nämlich nach einem Unfall, der für den Mann dauerhafte Schmerzen nach sich zog - so dass er auf seine Wohnung eingeschränkt war: angewiesen auf Schmerztabletten, die er mit Alkohol verstärkte, ohne Möglichkeit, der Verwahrlosung zu entkommen, ohne soziale Kontakte.
Persönlichkeitsänderung durch dauernde Schmerzen
Der Gerichtspsychiater hatte bei dem 53-Jährigen festgestellt, bei ihm habe sich unter den dauernden Schmerzen die Persönlichkeit verändert. Er könne das Leid seiner Nachbarn nicht nachempfinden. Und er hätte sich nicht mehr steuern können, als es darum ging, seinen Suizid umzusetzen.
Ein Anwalt der Nebenkläger erinnerte daran, dass der Täter laut seiner Aussage nicht bedacht habe, dass mehrere Familien im Haus eine ausländische Familiengeschichte haben. „Für viele Menschen in Solingen mit migrantischem Hintergrund ist das aber präsent: Dass das passieren kann“, sagte er. Er bezog sich auf den Brandmord am Grünewald 2024 und den Mordanschlag von Solingen 1993.
Wort des Bedauerns am Schluss
Der 53-Jährige griff in seinem letzten Wort vor dem Urteil die Erklärungen des Opferanwalts auf und erklärte: „Es tut mir leid.“
Urteil kann überprüft werden
Der Staatsanwalt hatte mit acht Jahren deutlich schärfere Strafe beantragt. Die Anwältin des Mannes wertete die Tat als versuchte Brandstiftung, nicht als Mordversuch, und erklärte vier Jahre für angemessen. Ein Anwalt der Opfer hatte wegen der Folgen lebenslange Freiheitsstrafe ohne Milderung beantragt. Alle Seiten können Urteil und Strafe noch überprüfen lassen.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten bereits früher mitgeteilt, dass seit den Ermittlungsfehlern beim Brandmord am Grünewald immer geprüft werde, ob ein rassistischer Hintergrund vorliegen könnte. Zuständig sei dafür der polizeiliche Staatsschutz.
Personen, deren Gedanken um Suizid kreisen, bekommen Hilfe jederzeit anonym von der Telefonseelsorge: Rufnummer 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Online: www.telefonseelsorge.de
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 5. Strafkammer, vom 19. Dezember 2025.
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