19. Dezember 2025: Verletzte Parküberwacherin: Gericht spricht angeklagte Geschäftsfrau frei
Die 51-Jährige sollte in Solingen eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts geschlagen und verletzt haben, als die sie wegen Falschparken aufschreiben wollte. Die Aussagen gegen die Angeklagte sind zu widersprüchlich für eine Verurteilung, stellte das Landgericht Wuppertal fest, auch wenn die Geschädigte nicht bewusst gelogen habe. Beide Frauen zeigten sich schwer belastet durch den Prozess, der durch langsame Abläufe in der Justiz vier Jahre dauerte.
Auslöser war ein Strafzettel wegen Falschparkens
In einem Prozess um Schläge gegen eine Parküberwacherin des Solinger Ordnungsamts hat das Landgericht Wuppertal eine Geschäftsfrau freigesprochen. Laut Vorwurf sollte die 51-Jährige die sieben Jahre ältere Geschädigte auf die Schulter geschlagen und verletzt haben. Dabei sei der Streit ums Aufschreiben für das falsch geparkte Auto der Angeklagten gegangen.
Zeugen bemerkten den Vorfall
Während des Geschehens vom 20. Oktober 2021 waren immer mehr Personen dazu gekommen - aus dem Laden der Angeklagten und vom Ordnungsamt. Ein Mann setzte das Auto weg und fuhr der Ordnungsamtsmitarbeiterin über einen Fuß – seine Identität ist bis heute ungeklärt. Schließlich erschien die Polizei. Die Verletzte ließ sich von einer Kollegin ins Klinikum fahren.
Schwierige Aufklärung
Gegen eine erste Verurteilung durch das Amtsgericht Solingen zu Geldstrafe hatten sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Das Landgericht Wuppertal fasste nach der neuen Verhandlung zusammen: Nun, vier Jahre nach dem Geschehen, falle es schwer, den Fall aufzuklären. Die Aussagen der Verletzten und Zeugen widersprachen sich zu stark. Der Vorsitzende Richter sagte der Stadtmitarbeiterin: "Wir glauben nicht, sie hätten uns hier angelogen. Aber wir können es nicht erklären."
Geschädigte leidet unter den Folgen
Die Verletzte hatte sich am Tag des Vorfalls zunächst wegen des Fußes untersuchen lassen. Im Gespräch mit einem Arzt bemerkte sie Schmerzen an der Schulter. Sowohl dort als auch am Bein musste sie sich später operieren lassen. Ob die Gewalt am Tattag der Auslöser war, ist laut Aussagen der Ärzte unklar. Die Frau sagte dem Gericht: "Ich habe mich in eine andere Abteilung im Rathaus versetzen lassen." Damit wolle sie weiterem Streit auf offener Straße entgehen. Sie leide unter der Ungerechtigkeit, dass sie geschlagen werde und aus ihrer Sicht nichts passiert.
Angeklagte beteuert ihre Unschuld
Die Angeklagte beteuerte im Gericht unter Tränen, nicht geschlagen zu haben. Allenfalls gestikulieren würde sie, wenn es Streit gibt.
Der Vorsitzende Richter sagte zur Geschädigten abschließend: "Wir sind überzeugt, dass der unbekannte Mann ihren Fuß überfahren hat und dass es gerecht wäre, wenn jemand dafür bestraft würde." Es scheitere daran, dass die Angeklagte den Namen nicht nennt, den sie vermutlich kenne.
Das Urteil kann noch überprüft werden. Zum Stand des Bußgelds für den Parkverstoß ist nichts öffentlich bekannt.
Urteil des Landgerichts Wuppertal, 9. Strafkammer, vom 19. Dezember 2025.
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